Seite drucken

Einstellung im Pastoralverbund

Das Erzbischöfliche Generalvikariat empfielt die Einstellung von Personal, das Aufgaben für den gesamten Pastoralverbund wahrnimmt (das sind vor allem Pfarrsekretäre/innen, Küster/innen, Kirchenmusiker/innen), bei der Pfarrei am Sitz des PV-Leiters.

Die Kosten werden über den Pastoralverbundsetat im Umlageverfahren zwischen den einzelnen Kirchengemeinden verteilt.

Bestehende Arbeitsverträge werden für die Arbeitnehmenden unschädlich überführt.

Bei der Überführung begleitet die Personalabteilung im Gemeindeverband.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Personalkosten, Pastoralverbund
Dieser Eintrag wurde am 29.03.2019 von Nadine Küpke bearbeitet.