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Häufig gefragt

Ab wann kann sich ein Pastoralverbund Pastoraler Raum nennen?

Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 02.03.2017

Der Begriff des Pastoralen Raumes wird offiziell erst dann benutzt, wenn der gesamte Pastorale Raum in der Endausbaustufe errichtet wird.

Bei einem Pastoralen Raum für den mehre Schritte bis zur endgültigen Größe vorgesehen sind, werden die jeweiligen Zwischenschritte nicht einzeln zu Pastoralen Räumen ernannt. Je nach Rechtsform wird dann von Pfarrei oder Pastoralverbund gesprochen.

Beispiel Hamm:
Da der Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten erst der erste Schritt auf dem Weg zum Pastoralen Raum Hamm ist (das gilt analog für die beiden anderen Hammer PV´s), wird im offiziellen Sprachgebrauch des Erzbistums (Personalverzeichnis, Amtsblatt, ...) nicht vom Pastoralen Raum, sondern vom Pastoralverbund gesprochen.

Dies sagt nichts darüber aus, dass es sich hierbei um Räume handelt, die, mit Pastoralvereinbarung ausgestattet, wie ein Pastoraler Raum agieren und wahrgenommen werden. Die Regelung soll dafür sorgen, dass es keine andere Anzahl als die angekündigten 87 Pastoralen Räume im Erzbistum gibt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum, Pastoralverbund

Wann beginnt die Errichtung eines Pastoralen Raumes?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Der Prozess der Planung im Pastoralen Raum beginnt erst, wenn der Leiter des Pastoralen Raumes vom Bischof ernannt und diese Ernennung den Verantwortlichen mitgeteilt worden ist (Dechant und Leiter). In der Presse wird dies in der Regel mit der Übergabe des Ordners Materialien-Hilfen-Regelungen bekannt gemacht.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum - Zeitplan
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

Wo kann ich nachlesen, welche Pastoralen Räume wann gegründet werden?

Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Die Entwicklung der Pastoralen Räume ist im Diözesangesetz zur territorialen Fortschreibung der pastoralen Räume im Erzbistum Paderborn (2. Zirkumskriptionsgesetz, KA 2010, Stück 1, Nr.2) dargestellt. In dem Anfang 2010 veröffentlichten Gesetz ist nach Dekanaten dargestellt, welche Pastoralverbünde und Kirchengemeinden sich bis spätestens in welchem Jahr zusammenschließen.

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Wer ist Ansprechpartner bei Fragen des Pastoralen Raumes und des Leiters?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Der Dechant ist Stellvertreter des Erzbischofs im Rahmen dieses Prozesses. Er oder das Dekanatsbüro ist erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Planungsprozesse.

Darüber hinaus können Sie sich gern wenden an das Referat Pastorale Planung in der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat, Tel. 05251 125 1607, E-Mail: .

 
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Wie wird die Teamklausur für einen neuen Pastoralen Raum gefördert?

Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste 17.12.2018

Beginnt ein Pastoraler Raum den Planungsweg zur Pastoralvereinbarung, kann einmalig eine Teamklausur mit 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Dazu sollte nach der Klausur eine Kostenaufstellung mit kurzem, die Kosten begründendem Anschreiben und Angabe des Kontos für die Erstattung eingesandt werden an das Erzbischöfliche Generalvikariat, HA Pastorale Dienste. Rechnungen müssen dabei nicht mitgeschickt werden, sind aber in Kopie gewünscht.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoralteam, Pastoraler Raum - Planungsprozess, Starterpaket
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Was ist eine Pastoralvereinbarung?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Eine Pastoralvereinbarung wird zum Abschluss der zweijährigen Startphase eines pastoralen Raumes geschlossen zwischen den Verantwortlichen des pastoralen Raumes und dem Erzbischof, vertreten durch den Dechanten. Sie geht über eine bloße Willenserklärung hinaus. Sie enthält wichtige Bewertungen oder Herausforderungen aus der vorangegangenen Analyse. Aus ihr werden Ziele für den pastoralen Raum abgeleitet. Auch werden schon erste Schritte zur Umsetzung vereinbart. Eine ausführlichere Erläuterung gibt das Glossar zentraler Begriffe zum Zukunftsbild auf der Internetseite www.zukunftsbild-paderborn.de.

 
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Was ist gemeint mit dem Begriff „Pastoral der Berufung“?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Gerufen und berufen sein, aus diesem Ruf den Glauben zu leben und am Aufbau lebendiger Gemeinschaften und Gemeinden eigen- und selbstverantwortet mitzuwirken, dies ist eine neue und ungewohnte Herausforderung für viele Christen. Menschen sollen gewonnen, gestärkt und begleitet werden, damit sie sich mit ihren Charismen und Kompetenzen an vielen Orten selbstsorgend einbringen können und so zur Gemeinschaftsbildung im Glauben beitragen. Eine ausführlichere Erläuterung gibt das Glossar zentraler Begriffe zum Zukunftsbild auf der Internetseite www.zukunftsbild-paderborn.de.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoral der Berufung
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Wer legt den Leiter eines Pastoralen Raumes fest?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Deutlich vor der Errichtung eines Pastoralen Raumes führt der Personalchef für die Priester Gespräche mit den Geistlichen des künftigen Pastoralen Raumes. Eine Entscheidung, wer Leiter des Pastoralen Raumes wird, trifft der Personalchef für die Priester in enger Absprache mit dem Erzbischof.

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Wer macht die Seelsorge, wenn der Leiter eines Pastoralen Raumes durch Leitungsaufgaben zu sehr gebunden ist?

Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Der Leiter ist verantwortlich für Seelsorge und Verwaltung im Pastoralen Raum. Für die Seelsorge steht ihm ein Team pastoraler Mitarbeiter (Pastoralteam) zur Verfügung. Der Leiter selbst ist auch Seelsorger für die Mitarbeitenden in diesem Pastoralteam.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum - Leiter, Pastoralteam
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Kann nicht ein Laie (ein Verwaltungsfachmann) die Leitung eines pastoralen Raumes übernehmen?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 27.06.2016

Nein. Gesamtverantwortung und strategische Leitung des Pastoralen Raums umfassen zugleich Aspekte aus Pastoral und Verwaltung. Denn der Leiter ist immer auch Leiter eines Pastoralverbundes oder eine Gesamtpfarrei. Er steuert, deutet und positioniert theologisch und missionarisch die Pastoral des Pastoralen Raums. Alle kirchlichen Ämter, die der umfassenden Seelsorge dienen, können ausschließlich Priester übertragen werden (►can. 150 CIC). In der Zukunft ist geplant Verwaltungsleitungen in den Pastoralen Räumen einzuführen, die den Organisations- und Verwaltungsanteil des Pastoralen Raumes leiten werden und somit den Pfarrer von den Verwaltungsaufgaben entlasten.

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Wie soll eine Umstrukturierung funktionieren, wenn die ehrenamtlich Tätigen nicht überzeugt sind und nicht mitgehen?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Veränderungen sind langfristig. Manchmal dauert die Umsetzung Generationen. Man muss sich und allen Beteiligten für die Umsetzung genug Zeit geben, damit der Weg gemeinsam gelingt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum - Planungsprozess
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Wird „aus Paderborn“ ein Rahmen für die Strukturveränderungen vorgegeben? Bleibt der Kirchengemeinde ein Gestaltungsraum?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Der Erzbischof sowie das Erzbischöfliche Generalvikariat geben keinen Rahmen für Strukturveränderungen vor. Jeder Pastorale Raum erhält zwei professionelle Berater, die den Prozess begleiten, damit vor Ort individuelle Lösungen gefunden werden. Ausnahmen davon bilden die Pastoralen Räume, für die im Diözesangesetz zur territorialen Fortschreibung der pastoralen Räume im Erzbistum Paderborn (2. Zirkumskriptionsgesetz, KA 2010, Stück 1, Nr.2) ausdrücklich eine Rechtsform vorgeschrieben ist, oder wo andere Vorklärungen vorliegen.

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Kann es sein, dass der Kirchenvorstand in Zukunft aus den Entscheidungen über Finanzen herausgenommen wird?

Antwort von: Thomas Klöter (EGV, HA Pastorale Dienste), 16.01.2019

Der Kirchenvorstand ist gemäß dem Vermögensverwaltungsgesetz das für die Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde zuständige Organ. Daran wird auch die Zusammenarbeit mehrerer Kirchengemeiden im Pastoralen Raum nichts ändern. Finanzmittel für Aufgaben des Pastoralen Raumes können über einen gemeinsamen Etat verwaltet werden, der – rechtlich gesehen – bei einer der Kirchengemeinden „angebunden“ werden muss. Zur Verwaltung dieser Mittel ist – unbeschadet der gesetzlichen Rechte und Zuständigkeiten der Kirchenvorstände – gemäß den geltenden Bestimmungen ein Finanzausschuss aus Vertretern der Kirchenvorstände des jeweiligen Pastoralverbundes einzurichten. Die Entscheidung darüber wird am Ort getroffen (Grundstatut für Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn (KA 2008, Stück 11, Nr. 147)). Details dazu sind dargestellt in der Ausführungsverordnung zu Art. 10 des Grundstatuts für Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn (KA 2009, Stück 6, NR. 73).

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand - Aufgabe, Finanzausschuss
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Werden mit der Gründung des Pastoralen Raumes Pfarrbüros geschlossen oder die Öffnungszeiten verkürzt?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Die Entscheidungen darüber werden vor Ort getroffen. Die Erfahrungen in Pastoralen Räumen zeigen, dass im Büro am Sitz des Leiters Verwaltungsaufgaben zusammenlaufen, die an anderen Standorten nicht mehr anfallen. Es kann daher sinnvoll sein, die Arbeitszeiten in den übrigen Pfarrbüros zu verringern, einige Büros zu schließen oder künftig ausschließlich als örtliches Kontaktbüro zu führen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pfarrbüro - Arbeitszeit, Pfarrbüro - Öffnungszeit, Kontaktbüro, Büro am Sitz des Leiters
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Wer bestimmt über die Ausgestaltung aller Büros im Pastoralen Raum, z. B. über die Beschäftigungsumfänge der Mitarbeitenden im Sekretariat oder die Öffnungszeiten der Büros?

Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Die Entscheidungen über die Ausstattung der Pfarrbüros und die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in der Verwaltung der Kirchengemeinde werden durch die Kirchenvorstände der beteiligten Kirchengemeinden getroffen. Gremium für die Abstimmung der Entscheidungen untereinander ist der Finanzausschuss. Der Außendienstmitarbeiter (ADM) des Gemeindeverbandes kann bei der Entscheidung beraten und unterstützen.

Weitere Erläuterungen geben die Empfehlungen für die Ausstattung des Büros am Sitz des Leiters.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pfarrbüro, Pfarrbüro - Arbeitszeit, Pfarrbüro - Öffnungszeit, Büro - Ausstattung, Starterpaket
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Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Außendienstmitarbeitende (ADM)

Wird es durch die Gründung von Pastoralen Räumen Zusammenlegungen oder Schließungen von Einrichtungen oder Gebäuden in den Kirchengemeinden geben?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Im Pastoralen Raum werden am Ort individuelle Entscheidungen getroffen, auch über Zusammenlegungen und Schließungen. Erwartbar wird es zu Veränderungen kommen müssen. Als Beispiel könnte es vielleicht Sinn machen, zwei kleine Kindergärten zu schließen und dafür ein gut aufgestelltes Familienzentrum zu eröffnen. Genauso muss darüber nachgedacht werden, pastorale Schwerpunkte zu setzen.

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Wird der Gesamtkirchenvorstand nicht zum „Bösewicht“, wenn Einrichtungen geschlossen oder bestehenden Strukturen abgebaut werden?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Wer über Einschnitte entscheiden muss, tut immer gut daran, das nicht gegen, sondern nah bei den Betroffenen zu tun. Wird eine Kirchengemeinde durch Rückpfarrung vergrößert oder entsteht durch Neupfarrung eine große Kirchengemeinde, dann ist nach diesem Schritt der Kirchenvorstand in der Verantwortung für die gesamte Kirchengemeinde. Er wird bei seinen Entscheidungen immer den Blick auf das Ganze und die einzelnen Teile richten. Durch die neue Struktur gibt es die Chance, dabei auch bislang nicht denkbares zu denken und zu diskutieren.

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Werden die am Ort im Rahmen des Planungsprozesses des Pastoralen Raumes beschlossenen Strukturveränderungen vom Grundsatz her vom Generalvikariat mitgetragen?

Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Da in jedem Pastoralen Raum die Voraussetzungen unterschiedlich und andere Strukturen sinnvoll sein können, sollen und müssen die Strukturveränderungen am Ort geplant werden. Es empfiehlt sich jedoch, um wichtige diözesane Hinweise und Informationen in die Entscheidung einzubinden, frühzeitig Kontakt mit dem Erzbistum aufzunehmen und über die Planungen zu informieren.

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Welche Kriterien wurden berücksichtigt bei der Überlegung, welche Pastoralverbünde oder Kirchengemeinden zu einem Pastoralen Raum zusammengeschlossen wurden?

■ Antwort von:Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Bei der Planung der neuen pastoralen Räume für das ►Diözesangesetz zur territorialen Fortschreibung der pastoralen Räume im Erzbistum Paderborn (2. Zirkumskriptionsgesetz, KA 2010, Stück 1, Nr.2) wurden sieben Kriterien angelegt:

  1. Die Katholikenzahl im pastoralen Raum sollte zwischen 15.000 und 25.000 liegen.
  2. Der pastorale Raum sollte kommunale Grenzen berücksichtigen und möglichst ganze Kommunen oder Stadtteile umfassen.
  3. Die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung bis 2030 sollten bei der Planung beachtet werden.
  4. Die konkrete Situation am Ort sollte berücksichtigt werden, um Besonderheiten von Großstadt, Stadt, Land und Diaspora abzubilden.
  5. Bisher bestehende Pastoralverbünde sollten durch die Fortschreibung nicht geteilt werden.
  6. Der pastorale Raum sollte eine Größe haben, die eine Differenzierung der Pastoral in diesem Raum möglich macht.
  7. Für das gesamte Erzbistum sollten höchsten 100 neue pastorale Räume entstehen.

Bei der Planung wurden diese Kriterien angelegt, in begründeten Einzelfällen wurde jedoch von einzelnen Kriterien abgewichen, um eine für die Situation am Ort gute Lösung finden zu können.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum - Planungsprozess
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Dieser Eintrag wurde am 28.05.2020 von Referat PastorAdmin bearbeitet.