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Wer ist verpflichtet, das Spenden- und Kollektenbuch und Treuhandbuch zur führen?

Antwort von: Rudolf Weinstock, ZA Rechtsamt (EGV), 22.10.2019

Die Führung des Spenden- und Kollektenbuches obliegt in Eigenverantwortung neben dem Pfarrer und Pfarrvikar den Ausländerseelsorgern und den Seelsorgern an Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen sowie allen Geistlichen, die in ihrer amtlichen Eigenschaft Spenden und Kollekten entgegennehmen. Das Spenden- und Kollektenbuch wird bei der bischöflichen Visitation geprüft. Bei der Führung der Bücher können sie die Hilfe geeigneter Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen in Anspruch nehmen.

Der Kirchenvorstand führt das Treuhandbuch und kann dafür ebenfalls die Hilfe geeigneter Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen in Anspruch nehmen. Es wird in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jährlich, vom Kirchenvorstand geprüft und unterschrieben. Es unterliegt der Aufsicht des Erzbischöflichen Generalvikariates.

Rechtsgrundlage ist Ziffer IV. des Gesetzes über die Abhaltung, Verwaltung und Verwendung von Spenden und Kollekten.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Spende
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209