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Kann man eine Stiftung umbenennen?

Antwort von: Rudolf Weinstock, ZA Rechtsamt (EGV), 22.10.2019

Es kommt darauf an, was mit einer „Umbenennung“ gemeint ist. Eine Namensänderung ist grundsätzlich möglich, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt und sich aus dem Stifterwillen nicht etwas anderes ergibt. Betrachtet man die selbstständigen Fonds auf Ortskirchenebene (z. B. Pfarrfonds oder Vikariefonds), richtet sich deren Bezeichnung in der Regel nach der dem Namen der Pfarrei und der zugehörigen Stelle. Das sollte auch so bleiben.

Grundsätzlich sind die selbstständigen Fonds (wie Pfarrfonds oder Vikariefonds), die wie Stiftungen zu betrachten sind, auch nicht umwandelbar im Sinne einer Zweckänderung oder Auflösung. Andere Stiftungen, wie z. B. eine Stiftung für ein Altenheim, können nach allgemeinen Grundsätzen des Stiftungsrechts allenfalls dann „umgewandelt“ werden, wenn der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden kann.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Stellenvermögen, Fonds, Stiftung
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

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