Aus dem Verständnis heraus, dass für Christen der Gottesdienst etwas ist, an dem alle beteiligt sind und mitwirken, hat sich im 2. bis 3. Jahrhundert der Brauch entwickelt, dass alle Mitfeiernden (auch Laien) materielle Gaben mitbringen. Diese Messgaben wurden im Laufe der Zeit zum Messstipendium, einer Hingabe von Geld anlässlich einer Eucharistiefeier, die mit einer Intention (einem besonderen Anliegen) begangen wird. Die Intention wird im Gottesdienst genannt. Ursprünglich ist diese genannte Gabe für den Unterhalt des Priesters oder für caritative Zwecke in der Gemeinde vorgesehen. Da in Deutschland Priester nicht auf Spenden zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind, werden die Stipendien auf dem Spenden- und Kollektenkonto eingezahlt. Der Priester kann über die Verwendung der Gelder bestimmen.Mit Zustimmung der Geber können mehrere Intentionen in einer Messfeier genannt werden (kommemorierte Anliegen), wobei aber nur ein Stipendium appliziert (in der Gemeinde behalten) wird. Die anderen Stipendien werden z.B. an eine Klosterkirche oder in die Mission weitergegeben, wo für jede Intention eine eigene Messfeier gehalten wird.Feiert ein Priester mehrere Messen an einem Tag (Bi- und Trinationen), darf er auch nur über ein Messstipendium verfügen.Messstiftungen werden errichtet, um aus dem Ertag der Stiftung Messstipendien zu finanzieren. Außerdem besteht immer die Möglichkeit, die überzähligen Intentionen und Stipendien an das Erzbischöfliche Generalvikariat weiterzuleiten. Von dort werden sie den Partnerdiözesen in der ganzen Welt zur Erfüllung weitergegeben, wobei die Stipendien einen Ausdruck tätiger Solidarität in der Weltkirche darstellen.