Ziel der Haushaltsplanung ist es, vor Beginn des Haushaltsjahres den Kirchengemeinden einen realitätsnahen, schlüssigen Haushaltsplan zur Beratung und zur späteren Bewirtschaftung vorzulegen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs einer Kirchengemeinde zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben im nächsten Haushaltsjahr.Die Planung setzt das Zusammentragen aller erforderlichen Erträge und Aufwendungen für das kommende (zu planende) Haushaltsjahr voraus. Der Haushaltsplan wird vom Haushaltsberatenden des Gemeindeverbands nach den Vorgaben der Kirchengemeinde (Pfarrer, Kirchenvorstand) sowie unter Mitwirkung der Fachabteilungen des Gemeindeverbands und ggf. des/der ADM/VL erstellt.