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Katholisches Datenschutzzentrum

Auf der Intersetseite des Katholischen Datenschutzzentrums finden Sie in der Infothek Materialien und Arbeitshilfen zum neuen Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), welches zum 24.05.2018 in Kraft getreten ist.

Das Katholische Datenschutzzentrum ist eine rechtlich selbständige kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde gegründet von den Erzdiözesen Köln und Paderborn und den Diözesen Aachen, Essen und Münster. In den Verwaltungsrat des Katholischen Datenschutzzentrums haben die (Erz-)Bischöfe ihre jeweiligen Generalvikare entsandt. im Gremium vertreten wird die Erzdiözese Paderborn derzeit vom Diözesanadministrator, Monsignore Dr. Michael Bredeck. Die Geschäftsführung des Gremiums wurde dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums übertragen.


Die Leitung des Katholischen Datenschutzzentrums nimmt der Diözesandatenschutzbeauftragte der fünf Mitgliedsdiözesen des Katholischen Datenschutzzentrums wahr. Er vertritt das Katholische Datenschutzzentrum nach außen. Dem Diözesandatenschutzbeauftragten sind ein Vertreter, Sekretariatskräfte sowie mehrere Referenten und Sachbearbeiter zur Seite gestellt, die vom Katholischen Datenschutzzentrum angestellt sind.


Durch die selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und das im eigenen Haus angestellte Personal wird die notwendige Unabhängigkeit des Diözesandatenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter gewährleistet.


Bei der Planung des Katholischen Datenschutzzentrums wurde konsequent auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 09.03.2010 zur Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden geachtet und die Veränderungen durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung bzw. deren Umsetzung in kirchliches Recht schon berücksichtigt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Datenschutz
Dieser Eintrag wurde am 13.10.2022 von Kathrin Greskötter bearbeitet.