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Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen an Gebäuden der Kirchengemeinden

Die Verwaltungsverordnung für die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen regelt die Planung und Abwicklung von Baumaßnahmen im Erzbistum Paderborn.

Für die Bereiche Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände ist zum 01.01.2019 eine neue Verwaltungsverordnung in Kraft treten. Diese wurde in der Dezember-Ausgabe des Kirchlichen Amtsblattes veröffentlicht.
Die Verwaltungsverordnung orientiert sich am Zukunftsbild der Erzdiözese Paderborn. Sie hat das Ziel, Baumaßnahmen im Erzbistum Paderborn nach einheitlichen Kriterien effizient und zeitsparend abzuwickeln und die Arbeit von Kirchenvorständen zu unterstützen. Die Verwaltungsverordnung ermöglicht durch das nachfolgend dargestellte Verfahren, die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Baumaßnahme richtig einzuschätzen sowie eine mittelfristige Finanzplanung zu gewährleisten. Dieses Verfahren berücksichtigt die Ausrichtung von Baumaßnahmen an den pastoralen Zielen in den Kirchengemeinden / Pastoralverbünden / Pastoralen Räumen. Ziel ist eine stärkere und frühzeitige Berücksichtigung der Bedarfe des Bauherrn sowie der zukünftigen pastoralen Entwicklungen in den Kirchengemeinden. Vor dem Hintergrund sinkender Kirchenmitgliederzahlen und dem daraus zukünftig resultierenden Rückgang der Kirchensteuereinnahmen ist ein bedarfsgerechter und effizienter Ressourceneinsatz notwendig.

Auch mit der neuen Verwaltungsverordnung bedürfen Baumaßnahmen in den einzelnen Stufen, der Mitwirkung des Erzbischöflichen Generalvikariats, unabhängig von der Finanzierungsart und –höhe. Um einen möglichst reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, um die Arbeit der Kirchenvorstände bzw. Vorstände zu erleichtern
und um das Prüfungs-, Beratungs- und Genehmigungsverfahren des Erzbischöflichen Generalvikariates zu rationalisieren, wurde ein Verfahren entwickelt, das den Planungs- und Bauablauf in folgende Stufen gliedert:


  


Für jeden Genehmigungsschritt wurden Checkllisten entwickelt, welche aktiv die benötigten Antworten zum Bauvorhaben abfragen. Zusätzlich benötigte Unterlagen sind dort ebenfalls aufgeführt. Dies dient der strukturierten, einheitlichen Vorlage der eingereichten Unterlagen, da zukünftig nur noch vollständig vorliegende Anträge bearbeitet werden.
Insbesondere im ersten Schritt, der Beantragung des Planungs- und Baubedarfs, ist eine intensive Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gemeindeverband erforderlich. Dieser unterstützt beim Ausfüllen der Checklisten und ergänzt weitere Unterlagen, wie z. B. den aktuellen Finanzstatus der Kirchengemeinde oder ggf. bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
[Die Anlagen 1-4 (Formblätter für die Anträge), Richtlinien und Hinweise sind im Bereich Download veröffentlicht.]

Eine wesentliche Veränderung im Genehmigungsprozess ist der „Planungsbedarf“. Dieser dient dazu die Kirchengemeinden mit Ihren Konzepten zu unterstützen und konkrete Möglichkeiten für eine bauliche Umsetzung zu finden.

Die Durchführung einer Baumaßnahme erfordert im Planungs- und Ausführungszeitraum ggf. eine erhöhte Anzahl an KV-Sitzungen in kürzeren Abständen als sonst üblich. Für jeden Genehmigungsschritt sind entsprechende KV-Beschlüsse erforderlich. Die Bauabteilungen der Gemeindeverbände unterstützen bei der Terminkoordination, weisen auf notwendige (zusätzliche) KV-Sitzungen hin, damit eine fristgerechte Einladung und Durchführung zeitnah erfolgen kann.

Seit Mitte Dezember 2018 sind die Mitarbeiter in den Gemeindeverbänden für den neuen Prozess geschult. Eine Schulung der Außendienstmitarbeiter folgte bis Ende Februar 2019. Seitdem wurden auch Schulungen für externe Architekturbüros und Kirchenvorstandsmitglieder angeboten. Diese sind auch für die Folgejahre geplant, sofern eine Nachfrage besteht.

Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Baumaßnahmen in Kirchengemeinden wurde im KA 2017, Stück 11, Nr. 118/119 bekannt gegeben. Auch eine Übersicht über die förderfähigen Kosten in Baumaßnahmen der Kirchengemeinden im Erzbistum Paderbornwurde herausgegeben.

Baumaßnahmen bis zu einem gesamten Umfang von 15.000,- € inkl. USt. können grundsätzlich durch die Kirchengemeinde ohne gesonderte kirchenaufsichtliche Genehmigung eigenständig durchgeführt werden. Hierfür darf der Pauschalierte Bauzuschuss (KA 2015, Stück 9, Nr. 122) ohne Einbringung zusätzlicher Eigenmittel verwendet werden. Für diese Maßnahmen gelten die sachlichen Förderbedingungen der Verwaltungsverordnung und der Förderrichtlinie.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme, Baumaßnahme - Genehmigung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Leitung Team Baufinanzierung Kirchengemeinden, Ansprechperson Baufinanzierung KG (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 20.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

Ansprechpersonen

Johannes Otten

Ansprechperson Baufinanzierung KG (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1221

Zuständig für:

Dekanat Hellweg, Dekanat Herford-Minden, Dekanat Hochsauerland-Mitte, Dekanat Paderborn, Dekanat Südsauerland, Dekanat Unna

Jörg Barisch

Ansprechperson Baufinanzierung KG (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1744

Zuständig für:

Dekanat Bielefeld-Lippe, Dekanat Büren-Delbrück, Dekanat Dortmund, Dekanat Hochsauerland-Ost, Dekanat Märkisches Sauerland, Dekanat Siegen

Marina Loke

Ansprechperson Baufinanzierung KG (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1501

Zuständig für:

Dekanat Emschertal, Dekanat Hagen-Witten, Dekanat Hochsauerland-West, Dekanat Höxter, Dekanat Lippstadt-Rüthen, Dekanat Rietberg-Wiedenbrück, Dekanat Waldeck

Mareike Willeke

Ansprechperson Baufinanzierung KG (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1256

Zuständig für:

Dekanat Hellweg, Dekanat Herford-Minden, Dekanat Hochsauerland-Mitte, Dekanat Paderborn, Dekanat Südsauerland, Dekanat Unna

Niklas Zumdick

Ansprechperson Baufinanzierung KG (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1342

Zuständig für:

Dekanat Bielefeld-Lippe, Dekanat Büren-Delbrück, Dekanat Dortmund, Dekanat Hochsauerland-Ost, Dekanat Märkisches Sauerland, Dekanat Siegen