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Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform - Auswirkungen auf kirchlichen Grundbesitz

Allgemeine Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform - Auswirkungen auf kirchlichen Grundbesitz (Bestandsaufnahme, Vorbereitung der Neubewertungen)

Nachdem die bisherige Berechnung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt worden war, wurde eine Reform der Grundsteuer auf Bundesebene beschlossen. Das neue Grundsteuerrecht findet zwar erst ab dem 1. Januar 2025 Anwendung, das vorgeschaltete Bewertungsverfahren wird jedoch schon vorher - vermutlich im Jahresverlauf 2022 - starten.

Allgemeine Hinweise zur Grundsteuerreform stehen zum Download zur Verfügung.

Zwischenzeitlich wird im Erzbischöflichen Generalvikariat und in den Gemeindeverbänden intensiv an den Vorbereitungen gearbeitet. Insbesondere gilt es, die notwendigen Datensätze für die spätere Befüllung der Elsterformulare zu vervollständigen bzw. systematisch aufzubereiten. Weiterhin werden derzeit noch Detailfragen mit der Finanzverwaltung abgestimmt.

Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das wurde in der Finanzministerkonferenz der Länder am 13.10.2022 entschieden.

Fragen zum Verfahrensstand, u.a. richten Sie bitte an die u.a. Ansprechperson

 

 

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Liegenschaft, Grundsteuer
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 25.10.2022 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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