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Finanzausschusssitzung protokollieren mit digitalem Sitzungsbuch

Da der Finanzausschuss kein Organ einer öffentlichen Körperschaft ist, gelten hier nicht die Vorgaben für den Kirchenvorstand. Im Folgenden wird ein an den KV angelehntes, aber vereinfachtes Vorgehen beschrieben. Beim digitalen Sitzungsbuch werden vorbereitete Einträge während der Sitzung entsprechend ergänzt und zum Abschluss der Sitzung unmittelbar ausgedruckt. Ziel ist ein Ergebnisprotokoll, dass die weitere Bearbeitung der Entscheidungen möglich macht. Für vermögensrelevante Entscheidungen des Finanzausschusses, die in der Regel durch die einzelnen Kirchenvorstände beschlossen werden müssen, können die Vorlagen zum einzelnen Tagesordnungspunkt aus dem Finanzausschuss unmittelbar in das digitale Sitzungsbuch des einzelnen Kirchenvorstands übernommen werden.

Pfarrer

Sitzung eröffnen

KV-Schriftführung

Aufnehmen, welche Mitglieder an der Sitzung teilnehmen

KV-Schriftführung

In das Formular Niederschrift übertragen

Pfarrer

Begrüßung, Fragen zur Einladung und zur Arbeitsfähigkeit klären

Der Finanzausschuss ist ein Beratungsgremium, daher ist formell weder die fristgerechte Einladung noch die Beschlussfähigkeit zu prüfen. Es ist der Zusammenarbeit im dem Gremium aber angemessen, diese Fragen zu Beginn zu stellen.

PfarrerFinanzausschuss

Vorstellen und Beraten der einzelnen Tagesordnungspunkte

Finanzausschuss

Beschlüsse fassen

KV-Schriftführung

Niederschrift der Beschlüsse fertigen

KV-Schriftführung

Niederschrift vorlesen

KV-Schriftführung

Niederschrift ausdrucken

Pfarrer

Niederschrift unterschreiben

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Finanzausschuss
Zielgruppen des Themas sind: Leiter des Pastoralen Raumes, Finanzausschuss
Dieser Eintrag wurde am 10.05.2021 von Kathrin Greskötter bearbeitet.