Seite drucken

Muster: Kirchenvorstandsbeschluss zur Kostenumlage im Pastoralverbundsetat

Ab dem [**Datum der Gültigkeit**] werden sämtliche Verwaltungskosten der Kath. Kirchengemeinden im Pastoralen Raum Pastoralverbund [**Name**] von allen beteiligten Kirchengemeinden zusammen getragen.

Die im Pastoralverbundsetat gebuchten Kosten werden aus der hierfür gesonderten Schlüsselzuweisung finanziert, dadurch nicht gedeckte Kosten werden von den Kirchgengemeinden gemeinsam getragen. Die Umlage erfolgt nach [**Kriterien einsetzen, in der Regel: nach Katholikenzahl**].

Im Pastoralverbundsetat für den Pastoralen Raum Pastoralverbund [**Name**] werden ab [**Jahr der ersten Geltung**] folgende Kosten gebucht:

  • Personalkosten Pfarrbüros
  • Betriebskosten gemeinsame Büros
    • Sachkosten (Büromaterial, Porto, Telefon)
    • Instandhaltung, Abschreibung, Miete, Leasing Betriebs- u. Geschäftsausstattung inkl. EDV
  • Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Pfarrnachrichten)
  • Pastorale Werk- und Arbeitsmaterialien (übergreifende pastorale Aktivitäten, z.B. Firmung, Kommunionvorbereitung)
  • Fahrtkosten des Pastoralteams
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Finanzausschuss, Haushaltsplan, Pastoralverbund
Dieser Eintrag wurde am 18.02.2019 von Nadine Küpke bearbeitet.