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Bewerbung als Pilotkirche für körpernahe Heizsysteme

Brian A Jackson / Shutterstock.com In den nächsten drei Jahren werden alternative Heizsysteme, insbesondere körpernahe Varianten wie Infrarotstrahler und Heizkissen, in geeigneten Objekten als Pilotprojekte installiert und als Test- und Anschauungsobjekte verwendet. Es ist geplant, sechs Kirchen (zwei pro Seelsorgeregion, Ruhr/Mitte/OWL), mit diesen körpernahen Heizsystemen auszustatten. Diese spezifischen Objekte erhalten sowohl eine erhöhte Förderung aus dem Klimaschutzfonds (70%) als auch einen Erlass des Eigenanteils bis zu einer Obergrenze von 5.000 €. Im Gegenzug verpflichten sich die Gemeinden, über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Installation, also spätestens bis zum 31. Dezember 2030, als Vorzeigekirchen zur Verfügung zu stehen. Die maximale Förderquote beträgt 90%.

Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2024.

 

Körpernahe Heizsysteme

Zu den körpernahen Heizsystemen gehören Infrarotstrahler (zum Beispiel in Kronleuchter Form), beheizbare Bankauflagen, Akku-Sitzkissen oder auch Unterbankheizungen.

Das Faktenblatt zu beheizbaren Stuhl- und Bankauflagen finden Sie hier.

Zum Bewerbungsverfahren

An dem Bewerbungsverfahren können interessierte Kirchengemeinden unter diesem Link teilnehmen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31.05.2024. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme, Heizung Kirche
Dieser Eintrag wurde am 27.03.2024 von Kathrin Greskötter bearbeitet.