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Information zur Verschiebung der KV Wahlen von 2024 auf 2025

Die kommenden Kirchenvorstandswahlen in den fünf (Erz-)Bistümern Nordrhein-Westfalens werden verschoben: Statt im Herbst 2024 finden sie nun im Herbst 2025 statt.

Anlass für die Verschiebung der Wahl ist die derzeit parallele Arbeit an der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen. Das neue, dann kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll nach Möglichkeit zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Wahlen gemäß neuem Recht durchgeführt werden. In der Folge verlängert sich für viele Kirchenvorstände die Amtszeit um ein Jahr.

Nähere Inofrmationen zum späteren Termin und den Hintergründen finden Sie auf der Webside des Erzbistums sowie im angefügten Schreiben, das Prälat Thomas Dornseifer, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, über den späteren Termin und beschreibt darin die Gründe. Nähere Informationen finden direkt an die Kirchenvorstände richtete. 

 

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Ansprechperson Grundsatzfragen Kirchenvorstände (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 06.07.2023 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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