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Ablieferungspflicht für Pfarrbriefe und Pfarrmagazine

Pfarrbriefe und Pfarrmagazine, also alle zeitschriftenartigen Publikationen einer Pfarrei, die über reine Terminankündigungen hinausgehen, unterliegen der Ablieferungspflicht bei der Deutschen Nationalbibliothek bzw. den zuständigen Abgabestellen auf jeweiliger Landesebene. Eine Ausnahme von der Pflicht bilden Pfarrbriefe, deren Auflage 25 Exemplare nicht übersteigen.

Herausgeber von Pfarrbriefen und Pfarrmagazinen als ausschließlich Printmedien sind folglich verpflichtet jeweils zwei gedruckte Exemplare jedes erschienenen Pfarrbriefs und Pfarrmagazins unmittelbar nach Erscheinen bei der zustänfigen Abgabestelle der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Bei Publikationen in digitaler Form wird ausdrücklich auf die bevorzugte Ablieferung ebenfalls in digitaler Form hingwiesen, dies gilt auch, sofern Medien sowohl als Print- wie auch digitale Ausgabe Erzeugt werden. Die Frist zum Versand nach Erscheinen beträgt eine Woche. Bei Firstversäumnis ist die Bibliothek nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf von weiteren drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen.

Die Pflicht zur Ablieferung von Publikationen ist im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG, http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/index.html) sowie in der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV, http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/index.html) geregelt.

Der Pflicht unterliegen demnach alle in Deutschland erscheinenden Veröffentlichungen.

Die Aufgabe der Sammlung der Pflichtexemplare im Bundesland NRW nehmen die Universitäts- und Landesbibliotheken Bonn, Düsseldorf und Münster gemeinsam wahr. Örtlich zuständig ist für den Regierungsbezirk Arnsberg, Detmold und Münster die Universitäts- und Landesbibliothek Münster. Abgabestelle für die dem Bundesland Hessen zugeordneten Gebieten der Erzbistums Paderborn ist die Universitätsbibliothek Kassel. Hier hinterlegt ist ein Link mit einer Übersicht der Abgabestellen.

Weitere Informationen und Hintergründe dazu finden sich hier.

Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Ansprechperson IT und Datensicherheit (Erzbischöfliches Generalvikariat), Archivpflege; Pfarrarchivpflege (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 30.09.2021 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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