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Neupfarrung und Rück-/Einpfarrung

Im Pastoralen Raum können sich Kirchengemeinden zu einer gemeinsamen, neuen Pfarrei zusammenschließen. Bei solch einer Neupfarrung erlöschen alle bisherigen Kirchengemeinden und alle Gremien sind neu zu besetzen.

Ebenso können sich Kirchengemeinden einer bestehenden Pfarrei anschließen. Sind die durch diese Schritte erlöschenden Kirchengemeinden in der Vergangenheit von der aufnehmenden Pfarrei abgepfarrt worden, wird dies als Rückpfarrung bezeichnet.

Bestehen solche historischen Beziehungen zur aufnehmenden Pfarrei nicht, wird die Änderung als Einpfarrung bezeichnet. Die aufnehmende Kirchengemeinde behält ihren Name, Gremien und Pfarrkirche bleiben erhalten. Die erlöschenden Kirchengemeinden werden Teil der aufnehmenden Kirchengemeinde.

Die Patronate der Kirchen bei allen Formen der Pfarreistrukturänderung unverändert.

Dieser Eintrag wurde am 05.08.2016 von Nadine Küpke bearbeitet.