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Verfügung Finanzielle Förderung der Erstausstattung der Verwaltungs- und Konferenzraumstruktur im neuen Pastoralen Raum

KA11, Stück 7, Nr. 94


Für die erforderliche Verwaltungstätigkeit am Sitz des Leiters der neuen Pastoralen Räume ist ein zentrales Büro aufzubauen und vorzuhalten. Die Anforderungen an diese Verwaltungs- und Konferenzräume gehen über die Ausstattung eines bisherigen Pfarrbüros deutlich hinaus. Die für diese Ausstattung in der ersten Phase eines neuen Pastoralen Raumes anfallenden zusätzlichen Investitionen sollen durch eine einmalige und pauschale finanzielle Förderung in Höhe von 5 000 € unterstützt werden.

Ausstattung meint in diesem Fall nur Einrichtung – jedoch keine baulichen Maßnahmen, die im Rahmen der allgemeinen Förderrichtlinien für Baumaßnahmen beantragt werden können. Durch den einmaligen Zuschussbetrag können also u. a. Büromöbel für zusätzliche Arbeitsplätze, Möbel für Besucherverkehr, Besprechungen und Konferenzen, für zentrale Kommunikation, Archivierung und Ablage sowie die IT- und Telefonausstattung gefördert werden.

Es gilt daher folgendes Verfahren:

  • Der Zuschuss von 5 000 € wird einmalig pro neuem Pastoralem Raum gezahlt.
  • Er ist zweckgebunden für die Erstausstattung der neuen Verwaltungs- und Konferenzräume im neuen Pastoralen Raum zu verwenden.
  • Die konkrete Verwendung der Mittel obliegt dem Leiter des neuen Pastoralen Raumes.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt aufgrund formlosen Antrags durch den Leiter des neuen Pastoralen Raumes an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Finanzen.
  • Eine Prüfung der Mittelverwendung erfolgt grundsätzlich nicht. Insofern wird auf die gesonderte Vorlage von Rechnungsbelegen verzichtet.

Paderborn, den 29. 6. 2011
L.S.
Generalvikar
Az.: 6/A 12-10.01.2/329

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum - Leiter, Pastoraler Raum - Planungsprozess

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