Seite drucken

Gibt es die Möglichkeit, eine „verschlankte“ konstituierende KV Sitzung durchzuführen?

Antwort von: Rudolf Weinstock, ZA Rechtsamt, 11.09.2018

Ja, der Pfarrer hat die Möglichkeit, alle Kirchenvorstände im Pastoralen Raum zu einer gemeinsamen konstituierenden Sitzung einzuladen. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch dabei beachtet werden:

  • Einladungen müssen an die einzelnen KVs getrennt verschickt werden
  • Begrüßung der KVs durch den Pfarrer kann gemeinsam stattfinden, Beschlüsse müssen aber räumlich getrennt gefasst werden können, d.h. es muss sichergestellt sein, dass genügend Räume zur Verfügung stehen, um getrennt zu tagen
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand - Sitzung
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209