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Kann eine Finanzausschuss-Sitzung ohne den leitenden Pfarrer stattfinden?

Antwort von: R. Weinstock, ZA Rechtsamt und R. Eilebrecht, HA Finanzen, 31.07.2018


In den Ausführungsbestimmungen zu Art. 10 (Finanzierung) des Grundstatuts für Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn steht, dass sich der Finanzausschuss "unter der Leitung des PV-Leiters" trifft. Es ist allerdings kein Hindernis zu sehen, wenn sich die KV-Vertreter auch ohne den Leiter treffen. Es gibt ja nur Beschlussempfehlungen für die einzelnen KVs. Wenn das dort verabredete später als KV-Beschluss überall formell umgesetzt wird, gibt es keine Zweifel an der Verbindlichkeit.

Der Leiter war deswegen vorgesehen, um ihn bei der Absprache nicht auszugrenzen. Wenn er nun selbst die Sitzung ohne eigene Mitwirkung wünscht, ist das sicher möglich. Dem Pfarrer sollte aber auch die Einladung mit Tagesordnung zugehen, damit er über die Sitzung informiert ist.

Der Finanzausschuss sollte sich in diesem Fall zu Beginn auf einen Sitzungsleiter einigen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand - Arbeitsweise, Finanzausschuss
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 04.10.2018 von Nadine Küpke bearbeitet.

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