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RK-Meldung und Pfarreisuche

Es besteht zum Teil Unsicherheit über den genauen Ablauf, wenn ein fremdes Kind in Ihrer Pfarrei getauft werden soll. Die Frage ist, wer macht was? Dazu gibt es eine klare Aussage:

Grundsätzlich verantwortlich für die RK-Meldung ist die Taufpfarrei und nicht die Wohnsitzpfarrei!

Die Taufpfarrei versendet die RK-Meldung online an das zuständige Einwohnermeldeamt in Deutschland, indem nach vollzogener Taufe die Konfession auf RK geändert wird.

Hier sehen Sie ein Beispiel.

Das früher übliche Formular "Einwohnermeldeamt (3)" verwenden Sie bitte nicht mehr. Die Einwohnermeldeämter ignorieren diese Formulare und werfen sie weg oder schicken sie zurück an das Generalvikariat.

Personen an Fremdpfarrei
Im Menü können Sie mit --> Aktionen --> Personen an Fremdpfarrei ein Personendokument an eine andere Pfarrei des Erzbistums Paderborn senden. Damit helfen Sie z.B. der Taufpfarrei, die den Täufling in diesem Fall nicht als lokale Person manuell erfassen muss. Bitte beachten Sie aber, dass die Versendung des Personendokuments nur für Pfarreien innerhalb unseres Bistums möglich ist.

Pfarreisuche
Die Pfarreisuche nach Strasse und Wohnort  in einem Bistum, das auch mit dem MW-Plus-Programm arbeitet, können Sie im Internet über diesen Link ausführen:
www.bistum.net/pfarreisuche/index.html
Die Pfarreien aus den Bistümern, die nach dem sogenannten Mainzer Verfahren arbeiten, z.B. Berlin oder Hamburg, finden Sie mit diesem Link:
www.katholisch-werden.de/nicht-im-menue/pfarreisuche/

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchliches Meldewesen, Meldewesen, kirchliches
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Anwenderbetreuung Kirchliches Meldewesen (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 01.02.2021 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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