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Sitzung protokollieren mit digitalem Sitzungsbuch

Die Beschlüsse des Kirchenvorstands sind (gemäß Vermögensverwaltungsgesetz) unter Angabe des Tages und der Anwesenden in das Sitzungsbuch einzutragen. Es werden Ergebnisse, nicht der Beratungsverlauf dokumentiert. Beim digitalen Sitzungsbuch werden vorbereitete Einträge während der Sitzung entsprechend ergänzt und zum Abschluss der Sitzung unmittelbar ausgedruckt. Jede Seite des Ausdrucks ist fortlaufend zu nummerieren und durch den Vorsitzender der Sitzung zu unterzeichnen. Das gesamte Protokoll ist vom Vorsitzenden und zwei bei der Sitzung anwesenden Mitgliedern unter Beidrückung des Kirchenvorstandssiegels zu unterschreiben.

PfarrerKV-Geschäftsführung

Sitzung eröffnen

KV-Schriftführung

Aufnehmen, welche KV-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen

KV-Schriftführung

In das Formular Niederschrift übertragen

Pfarrer

Begrüßung, firstgerechte Einladung mit Tagesordnung und Beschlussfähigkeit feststellen

§ 12 VVG für NRW und Hessen: Fristgerechte Einladung bis einen Tag vor der Sitzung
§ 11 VVG für Niedersachsen: Fristgerechte Einladung spätestens 7 Tage vor der Sitzung

Beschlussfähigkeit: § 13 Abs. 1 VVG für NRW und Hessen; § 12 VVG für Niedersachsen

festlegen, welche KV-Mitglieder die Niederschrift unterschreiben

Die Niederschrift wird von der/dem Sitzungsleiter/in und zwei weiteren Mitgliedern unterschrieben.

Vorstellen und Beraten der einzelnen Tagesordnungspunkte

Beschlüsse fassen

KV-Schriftführung

Niederschrift der Beschlüsse fertigen

KV-Schriftführung

Niederschrift vorlesen

§ 14 VVG für niedersächsischen Teil

KV-Schriftführung

Niederschrift ausdrucken

Pfarrer

Niederschrift unterschreiben

§ 13 Abs. 4 VVG für NRW und hessischen Teil
§ 14 VVG für niedersächsischen Teil

Pfarrer

Niederschrift siegeln

§ 13 Abs. 4 VVG für NRW und hessischen Teil
§ 14 VVG für niedersächsischen Teil

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209