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Muster: Regelungen und Vereinbarungen für Heimarbeit

 

Telearbeit als Organisationsform der Arbeit berücksichtigt die lebensphasenadäquaten Belange der Mitarbeitenden. In Lebensabschnitten, die durch besonders belastende soziale Situationen gekennzeichnet sind, soll sie die bessere Vereinbarkeit der beruflichen Belange mit der Familie fördern und so den beiderseitigen Interessen des Dienstgebers und der Beschäftigten dienen.

Alternierende Telearbeit im Sinne dieser Regelungen bedeutet, dass Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt werden kann, einen Teil ihrer Arbeitsleistungen aus familiären Gründen von zu Hause aus zu erbringen, wenn dies im gegenseitigen Interesse von Dienstgeber und Mitarbeitendem liegt. Auf Telearbeit besteht kein Rechtsanspruch. Eine tageweise Anwesenheitspflicht mit festgelegten Präsenzzeiten in der Dienststelle bleibt in jedem Fall erhalten.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat ermöglicht seinen Mitarbeitenden seit 2014 alternierende Heimarbeit im oben geschilderten Sinne. Die dabei eingesetzten Materialien finden Sie an dieser Stelle als Muster, die auf die Bedarfe in einer Kirchengemeinde übertragen werden können:
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Arbeitszeit, Bildschirmarbeit, Heimarbeit, Telearbeit
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilungsleitung Personal (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: KirchenvorstandPersonal, Leiter des Pastoralen Raumes
Dieser Eintrag wurde am 23.03.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.