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Grundsätze: Aufgabe und Funktion des Trägers

Kapitel 2 in: Grundsätze zur Personal- und Organisationsentwicklung im Erzbistum Paderborn.

Verantwortung des Trägers für die Kirchlichkeit

Der Träger hat bei allen Entscheidungen die kirchliche Ausrichtung und das damit verbundene Profil als wesentlich zu beachten. Einrichtungen und Dienste sind so zu gestalten, dass sie in ihrem Handeln und in ihrer Ausstrahlung Zeichen der Liebe Christi sind. Gerade die heutige Gesellschaft in ihrer kritischen Distanz zu Institutionen fordert Lebensnähe und Glaubwürdigkeit – diese Erwartungen lassen sich durch gelebte Kirchlichkeit und deren offene Kommunikation einlösen.

Grundsätze für die Kirchlichkeit einer Einrichtung sind:

  • Der Rechtsträger unterliegt in geregelter Form der bischöflichen Aufsicht.
  • Kirchliche Vorgaben werden in allen Belangen anerkannt.
  • Die besondere Verpflichtung gegenüber den Armen und Bedrängten aller Art wird ausgewogen und verantwortet gestaltet.
  • Ein Leitbild des Trägers ist vorhanden, vermittelt und wird bei Entscheidungen einbezogen.
  • Ethische Fragestellungen werden in festgelegten Strukturen beraten und prägen das Handeln.
  • Der Träger lädt seine Mitarbeiter ein, regelmäßig an religiösen und ethischen Bildungsangeboten teilzunehmen.
  • Die lebendige Einbindung in einen Pastoralverbund ist der Einrichtung ein grundsätzliches Anliegen.
  • Ein Konzept für die Seelsorge im Sinne des Erzbischofs (vgl. Perspektive 2014, Abschnitt „Zum Abschluss“, S.21) liegt vor. Seelsorgliche Angebote werden regelmäßig unterbreitet.
  • Bedeutsame Feste und Zeiten im Kirchenjahr werden in der Einrichtung oder dem Dienst gestaltet.
  • Ein geeigneter liturgischer Raum ist eingerichtet.
  • Christliche Symbole und Zeichen sind sichtbar angebracht.
  • Die Einrichtung oder der Dienst kommuniziert die eigene Kirchlichkeit offensiv nach außen.
  • Das Corporate Design spiegelt die konfessionelle Ausrichtung und institutionelle Einbindung wider.

Verantwortung des Trägers für die Organisation

Aufgabe des Trägers ist es, den Rahmen der kirchlichen Einrichtung so zu gestalten und zu verändern, dass die Organisation als Ganzes ihren Auftrag in der Gegenwart und auch in der Zukunft erfüllen kann. Bei allen Veränderungen muss die Erfüllung der ureigenen Aufgabe gewährleistet sein. Dass selbst bei großem Veränderungsdruck aus der Gesellschaft die Kirchlichkeit nicht zurückgestellt wird, ist gleichermaßen Herausforderung für den Träger wie für die gesamte Dienstgemeinschaft. – Grundsätze für den Organisationsaufbau kirchlicher Einrichtungen sind:

  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter steht in einem klar beschriebenen Führungsverhältnis. Dies umfasst auch Regelungen für die Intervention bei Verstößen gegen Dienstpflichten.
  • Personalführung ist in der Regel unteilbar. Wird sie in fachliche und dienstrechtliche Führung geteilt, ist diese Teilung klar zu beschreiben.
  • Strukturen werden auf die Sache, nicht auf Personen hin ausgerichtet.
  • Für Führungsaufgaben werden Vertretungen geregelt und klar beschrieben.
  • Der Organisationsaufbau wird durch einen Plan (Organisationsdiagramm) und Stellenbeschreibungen klar beschrieben.
  • Der Organisationsaufbau orientiert sich an schlanken Strukturen und zielt auf einen effizienten Einsatz von Ressourcen. 
Dieser Eintrag wurde am 17.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.