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Auswahl von Sozietäten bzw. Steuerberatern

Anmerkung der Stabsstelle Steuern zur Auswahl von Sozietäten bzw. Steuerberatern bei der Begleitung der steuerlichen Bestandsaufnahmen in den Kirchengemeinden:


Vereinzelt wird der Stabsstelle Steuern berichtet, dass Kirchengemeinden von Steuerberatungssozietäten aufgrund der bevorstehenden Verschärfung der Umsatzbesteuerung der kirchlichen Körperschaften angeschrieben worden sind. Zum Teil mit konkreten Hinweisen auf die Förderbedingungen des Erzbistums Paderborn wurde eine Begleitung bei der steuerlichen Bestandsaufnahme in der jeweiligen Kirchengemeinde angeboten. Es wird seitens des Erzbischöflichen Generalvikariates Wert darauf gelegt, dass es keinerlei Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Steuerberatungs-Sozietäten in Bezug auf die geförderte Begleitung der steuerlichen Bestandsaufnahmen gibt und auch keine entsprechende Präferenzen bestehen. Es obliegt der einzelnen Kirchengemeinde, einen Steuerberater zu beauftragen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Umsatzsteuer
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Ansprechperson steuerliche Grundsatzfragen (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 11.10.2018 von Nadine Küpke bearbeitet.

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