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Häufig gefragt

Wie gehe ich mit einer größeren Geldsumme für Messstipendien um?

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Gibt es für Messstiftungen eine Höchstlaufzeit?

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Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Dieser Eintrag wurde am 11.07.2014 von Nadine Küpke bearbeitet.