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Messstipendien vereinnahmen

Aus dem Verständnis heraus, dass für Christen der Gottesdienst etwas ist, an dem alle beteiligt sind und mitwirken, hat sich im 2. bis 3. Jahrhundert der Brauch entwickelt, dass alle Mitfeiernden (auch Laien) materielle Gaben mitbringen. Diese Messgaben wurden im Laufe der Zeit zum Messstipendium, einer Hingabe von Geld anlässlich einer Eucharistiefeier, die mit einer Intention (einem besonderen Anliegen) begangen wird. Die Intention wird im Gottesdienst genannt. Ursprünglich ist diese genannte Gabe für den Unterhalt des Priesters oder für caritative Zwecke in der Gemeinde vorgesehen. Da in Deutschland Priester nicht auf Spenden zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind, werden die Stipendien auf dem Spenden- und Kollektenkonto eingezahlt. Der Priester kann über die Verwendung der Gelder bestimmen.
Das Stipendium für eine Hl. Messe beträgt 2,50 Euro. Es ist nicht gestattet, als Stipendium einen höheren Betrag zu fordern. Werden Geldbeträge, die das Messstipendium von 2,50 Euro überschreiten, gegeben, können diese als Spenden gewertet und vereinnahmt werden.
In der Regel wird das Messstipendium mit der Messintention im Pfarrbüro (vor Ort) entgegengenommen oder schriftlich zugestellt. Die weiteren Bearbeitungsschritte wie das Vereinnahmen, Eintragen, Abrechnung und Weiterleiten der Messstipendien finden zu einem späteren Zeitpunkt im Verwaltungsbüro statt.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Messstipendien entgegennehmen

Liste der Messstipendien und Geldbetrag

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Geldbetrag zählen

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Betrag der Messstipendien und Spenden ermitteln

Der Geldbetrag wird mit der Liste (oder sonstigen Aufzeichnungen) verglichen. 2,50 € pro Messintention sind Messstipendium, der übersteigende Betrag ist Spende.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Einzahlungsbelege erstellen

jeweils für Messstipendien und für Spenden

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Arbeitsunterbrechung

Für Einzahlung der Geldbeträge aufs Bankkonto. Dieser Vorgang wird als gesonderter Arbeitsablauf (Botengänge erledigen) beschrieben.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Unterlagen für die weitere Bearbeitung ablegen

Weitere Bearbeitung sind das Eintragen des Messstipendiums ins Verzeichnis oder in TeRMIn (oder ein anderes Abrechnungsprogramm) und das Buchen der Einzahlungen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Messstipendium
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Büro - PfarrsekretariatBuchhaltung
Dieser Eintrag wurde am 23.09.2019 von Nadine Küpke bearbeitet.

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