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Eigenerklärung zur Vollständigkeit

Eigenerklärung zur Vollständigkeit

Zur Herstellung der notwendigen Transparenz der kirchengemeindlichen Jahresabschlüsse werden zum Stichtag 31.12.2025 vollständige Nachweise über Finanzanlagen und Bankkonten benötigt.

Ein Kontoabschluss bzw. Jahreskontoauszug, den die Bank standartmäßig am Jahresende zur Verfügung stellt, zzgl. einer Eigenerklärung zur Vollständigkeit ist hierbei ausreichend.

Die Vorlage der Unterlagen kann zusammen mit den Jahresabschlussunterlagen 2025 oder separat erfolgen – in digitaler Form per Mail an

Das entsprechende Formular finden Sie nachfolgend:

 

Ansprechpersonen:

Stefanie Müting, Ansprechperson Team Haushalt Kirchengemeinden, 05251 125-1394,

Volker Mauß, Leitung Bereich Finanzen, 05251 125-1322,

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Haushaltsplan, Vermögen
Dieser Eintrag wurde am 27.08.2026 von Achim Wirth bearbeitet.