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Haushaltsplan beschließen und Genehmigung beantragen

BüroteamKirchenvorstand

Beschlussvorlage geht ein

PfarrerKirchenvorstandGemeindeverbandADM/VL

Fragen zum Haushaltsplan stellen und beantworten

KirchenvorstandGemeindeverbandADM/VL

Haushaltplan beraten

In der KV-Sitzung wird der Haushaltsplan erst beraten und dann beschlossen.
Bei Bedarf kann der Haushaltsplaner/ die Haushaltsplanerin des Gemeindeverbands und/oder der ADM/VL als Ansprechperson für Fragen an der Beratung teilnehmen.

Kirchenvorstand

Hauhaltsplan beschließen

Pfarrsekretär/inKirchenvorstand

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll erstellen

Kirchenvorstand

Auszug siegeln und unterschreiben

Kirchenvorstand

Haushaltsplan vor Genehmigung 2 Wochen für die Gemeindemitglieder auslegen

Gemeindeverband

Haushaltsplan (und Kommentierung) in zweifacher Ausfertigung an das EGV, Finanzabteilung schicken

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Haushaltsplan
Zielgruppen des Themas sind: Kirchenvorstand, Leiter des Pastoralen Raumes
Dieser Eintrag wurde am 06.03.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.