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Steuerbefreiung von kulturellen Einrichtungen in den Kirchengemeinden (KÖB’s, Museen, Chöre und Orchester)

Informationen zur Steuerbefreiung von kulturellen Einrichtungen in den Kirchengemeinden (KÖB’s, Museen, Chöre und Orchester)

Nach dem bisherigen Wortlaut des § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) waren bestimmte kulturelle Einrichtungen wie zum Beispiel Chöre, Orchester, Theater oder Büchereien in Trägerschaft des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände von der Umsatzsteuer befreit. Für die Steuerbefreiung gleichartiger kultureller Einrichtungen der Kirchengemeinden war bisher eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde (in NRW: der zuständigen Bezirksregierung) erforderlich.

Der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 20a UStG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2022 ausgeweitet. Ab dem 01. Januar 2023 sind nun bestimmte kulturelle Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts von der Umsatzsteuer befreit.

Durch diese Änderung erstreckt sich die Befreiungsnorm künftig unmittelbar auch auf die Einrichtungen der Kirchengemeinden. Das bislang erforderliche Bescheinigungsverfahren entfällt damit.

Es ist zu beachten, dass trotz der Befreiung nicht alle Einnahmen der in Betracht kommenden Einrichtungen steuerbefreit sind. Nicht erfasst sind zum Beispiel im Bereich der Katholischen Öffentlichen Büchereien (KÖB) der Verkauf neuer Bücher und sonstiger Medien oder die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken.

Sofern die Umsätze gleichartiger Einrichtungen von Unternehmern erbracht werden, die keine juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind, ist für die Steuerbefreiung weiterhin eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich.

Hier finden Sie ergänzende Hinweise zum Umfang der Steuerbefreiungen für einzelne kulturelle Einrichtungen der Kirchengemeinde.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Umsatzsteuer
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Ansprechperson steuerliche Grundsatzfragen (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 15.11.2023 von Achim Wirth bearbeitet.

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