Seite drucken

Leistungen gemäß Archivpflegekonzept nach dem Zukunftsbild

KA 2017, Stück 1, Nr. 17


Für die Pfarrarchivpflege im Erzbistum werden vom Erzbistumsarchiv als zuständiger Fachaufsicht und Archivberatungsstelle künftig folgende Leistungen angeboten:


1. Sachleistungen:

  • Bereitstellung von Archivkartons, Aktendeckeln, -bügeln und -mappen

Die Bereitstellung erfolgt für die Kirchengemeinden kostenfrei zur Abholung in den Räumen des Erzbistumsarchivs.


2. Dienstleistungen:

  • Durchführung von Schulungen für Archivpfleger als E-Learning und Blended Learning
  • Durchführung des Tages der Pfarrarchive
  • Unterstützung bei der archivischen Bewertung, telefonisch und in Archivpflegeterminen
  • Erstellung von Bewertungsmodellen für die Aktenplangruppen des Einheitsaktenplanes
  • Bereitstellung von Urkunden und Kirchenbuchverfilmungen aus den Pfarrarchiven im Lesesaal des Erzbistumsarchivs; demnächst auch Bereitstellung von Kirchenbuchdigitalisaten in geeigneter Art und Weise
  • Unterhalt einer Tauschbörse für Archivschrankelemente
  • Restaurierung der Einzelurkunden aus den Pfarreien (im Rahmen eines schon zuvor beschlossenen Programmes)

Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt für die Kirchengemeinden im Rahmen der Amtshilfe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbistumsarchivs.

3. Geldleistungen:

  • Förderung der Vergabe von Aufträgen zur Verzeichnung von Pfarrarchiven an externe Dienstleister, zunächst für bis zu zehn kirchengemeindliche Archive pro Jahr im Erzbistum
  • Förderung der Möblierung von Archivräumen, vorwiegend durch Regale, in Einzelfällen auch durch Archivboxen
  • Förderung der Restaurierung von Archivgut aus den Pfarreien (Projekt mit einem Gesamtvolumen von 70.000 € 2017-2018, danach Regelleistung). Die Förderquote für diese drei Leistungen beträgt 70 %. Anträge auf Förderung sind vom KV zu beschließen und in dieser Form an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Erzbistumsarchiv zu richten. Der genaue Ablauf der einzelnen Fördermaßnahmen ist auf einem Merkblatt ersichtlich, welches beim Erzbistumsarchiv angefordert werden kann.
  • Förderung der Zurüstung von Räumen zu Archivräumen: Die Zurüstung von Archivräumen wird derzeit zu 70 % gefördert, bei erstmaliger Einrichtung am Sitz des Leiters eines Pastoralen Raumes zu 80 %. Es gelten ferner die allgemeinen Richtlinien für Baumaßnahmen im Erzbistum Paderborn.

Mit dieser Regelung tritt die bisherige Praxis der 100%igen Bezuschussung von Archivboxen außer Kraft.

4. Zukünftige Leistungen:

Folgende Dienstleistung kann derzeit noch nicht angeboten werden, soll jedoch bei Planungen für die Archivpflege im Pastoralen Raum berücksichtigt werden:

  • Dienstleistung ab Erstellung eines neuen Archivgebäudes für das Erzbistumsarchiv (nicht vor 2020): Deponierung und Verzeichnung von Pfarrarchivbeständen von den Anfängen bis 1950 im Erzbistumsarchiv bei Übernahme eines Eigenanteils der Kosten durch die Kirchengemeinden. Vorlage dieser Bestände im Lesesaal des Erzbistumsarchivs.
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Archiv

Ansprechpersonen