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Kopie beglaubigen

Beglaubigungen von Kopien (Bescheinigung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original) werden im Pfarrbüro nur bei Dokumenten vorgenommen, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit der betreffenden Person oder Dienststelle stehen. Dies ist der Fall bei der Beglaubigung von Abschriften von Urkunden, die die kirchliche Stelle selbst ausgestellt hat, die Bedienstete kirchlicher Stellen betreffen, die von einer anderen kirchlichen Stelle ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer kirchlichen Stelle benötigt werden (KA 121 (1978) 112-113, Nr. 182).

Sekretariat des Leiters

Original und Kopie entgegennehmen

Sekretariat des Leiters

Original und Kopie vergleichen

Sekretariat des Leiters

Übereinstimmung bescheinigen

Mit Aufschrift oder Stempel versehen, dass Kopie mit dem Original übereinstimmt.

PfarrerSekretariat des Leiters

mit Datum versehen

Pfarrer

siegeln und unterschreiben

Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien bzw. Abschriften darf ausschließlich der Pfarrer ausstellen

Sekretariat des Leiters

Original und Kopie aushändigen

Wenn nicht sofort unterschrieben werden kann, werden das Original und die Kopie zugeschickt oder zur Abholung bereitgelegt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Beglaubigung, Büro am Sitz des Leiters
Zielgruppen des Themas sind: Leiter des Pastoralen Raumes, Büro - Sekretariat des Leiters
Dieser Eintrag wurde am 18.02.2019 von Nadine Küpke bearbeitet.