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Bescheinigung über kirchliche Eheschließung ausstellen

Die kirchliche Eheschließung wird auf dem entsprechenden Formular im Familienstammbuch bescheinigt.

Pfarrsekretär/in

Familienstammbuch entgegennehmen

Eventuell schon mit der Anmeldung zur Trauung

Pfarrsekretär/in

Bescheinigung ausfüllen

Falls kein Familienstammbuch vorgelegt wird, kann auch das Formular aus dem Meldewesenprogramm MWplus verwendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, beim Schmidt-Verlag Formularvordrucke in der Größe eines Familienstammbuchs zu bestellen. Bei der Verwendung dieser Formulare kann die Bescheinigung über die kirchliche Eheschließung zu einem späteren Zeitpunkt ins Familienstammbuch eingefügt werden. Neutrale Formulare haben den weiteren Vorteil, dass sie, wenn eine entsprechende Maske eingerichtet wird (vgl. Vorlagen im MWplus), am PC ausgefüllt werden können.

Pfarrsekretär/inPfarrer

Bescheinigung siegeln und unterschreiben

Wenn die Pfarrsekretärin/der Pfarrsekretär eine Vollmacht dafür vom Pfarrer erhalten hat, kann sie/er unterschreiben und siegeln, andernfalls unterschreibt der Pfarrer selbst.

PfarrerPfarrsekretär/in

Familienstammbuch oder Formular für Familienstammbuch aushändigen

Das Formular wird entweder vor der Trauung ausgefüllt, nach der Trauung vom Pfarrer unterschrieben und direkt dem Brautpaar ausgehändigt oder es wird erst nach der Trauung ausgefüllt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Ehe, Eheschließung, Heirat, Hochzeit, Trauung, Bescheinigung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Anwenderbetreuung Kirchliches Meldewesen (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Büro - Pfarrsekretariat
Dieser Eintrag wurde am 04.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

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