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All­ge­mei­nes De­kret der Deut­schen Bi­schofs­kon­fe­renz zum Kir­chen­aus­tritt

Die Deut­sche Bi­schofs­kon­fe­renz hat am 20.09.2012 ein All­ge­mei­nes De­kret zum Kir­chen­aus­tritt ver­öf­fent­licht.

De­kret der Deut­schen Bi­schofs­kon­fe­renz zum Kir­chen­aus­tritt (PDF-Datei)

Be­glei­tend wurde fol­gen­de Pres­se­mel­dung ver­öf­fent­licht:

Die Deut­sche Bi­schofs­kon­fe­renz hat heute ein All­ge­mei­nes De­kret zum Kir­chen­aus­tritt ver­öf­fent­licht. Damit wird klar­ge­stellt, dass im Be­reich der Deut­schen Bi­schofs­kon­fe­renz ein zi­vi­ler „Kir­chen­aus­tritt“ als förm­li­che Di­stan­zie­rung von der Kir­che eine schwe­re Ver­feh­lung ge­gen­über der kirch­li­chen Ge­mein­schaft dar­stellt und für jeden, der auf diese Weise auf Di­stanz zur Kir­che geht, die ak­ti­ve Teil­nah­me am kirch­li­chen Leben ein­ge­schränkt ist.

In der Ver­gan­gen­heit war es not­wen­dig ge­wor­den, für die Kir­che in Deutsch­land zu klä­ren, wel­che in­ner­kirch­li­chen Fol­gen die Kir­chen­aus­tritts­er­klä­rung vor der Zi­vil­be­hör­de nach sich zieht. Mit dem heu­ti­gen De­kret ist ein Par­ti­ku­lar­recht für den Be­reich der Deut­schen Bi­schofs­kon­fe­renz ge­schaf­fen wor­den, das am 24. Sep­tem­ber 2012 Rechts­kraft er­langt. Es wurde in Deutsch­land er­ar­bei­tet, von der Deut­schen Bi­schofs­kon­fe­renz ap­pro­biert und durch die Kon­gre­ga­ti­on für die Bi­schö­fe im Va­ti­kan am 28. Au­gust 2012 re­ko­gnos­ziert. Damit hat es die nö­ti­ge Ak­zep­tanz des uni­ver­sal­kirch­li­chen Ge­setz­ge­bers.

Mit dem De­kret wird auch deut­lich, dass ein Kir­chen­aus­tritt nicht par­ti­ell er­fol­gen kann. Es ist nicht mög­lich, eine „geist­li­che Ge­mein­schaft Kir­che“ von der „In­sti­tu­ti­on Kir­che“ zu tren­nen. Ein Aus­tritt nur aus der „In­sti­tu­ti­on“ ist nicht mög­lich.

Das neue De­kret legt im Sinne der rö­mi­schen Ma­ß­ga­ben fest, dass zu jedem Gläu­bi­gen, der sei­nen Kir­chen­aus­tritt er­klärt, Kon­takt auf­ge­nom­men wird. In einem pas­to­ra­len Schrei­ben wen­det sich der zu­stän­di­ge Pfar­rer an den „Aus­ge­tre­te­nen“ und lädt ihn zu einem Ge­spräch ein, das die Be­weg­grün­de, aber auch die Fol­gen zum In­halt haben soll, die der Kir­chen­aus­tritt nach sich zieht. Es gibt zudem Ge­le­gen­heit, dafür zu wer­ben, dass der Kir­chen­aus­tritt rück­gän­gig ge­macht wird.

Die fol­gen­den Schlag­wor­te wur­den dem Ar­ti­kel zu­ge­wie­sen: Kir­chen­aus­tritt
Die­ser Ein­trag wurde am 15.07.2016 von Na­di­ne Küpke be­ar­bei­tet.