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Wird eine Baumaßnahme teurer als geplant und dadurch die Grenze für die Anwendung der Baupauschale überschritten – kann der darüber liegende Betrag aus Kollekten erbracht werden?

■ Antwort von: Raimund Eilebrecht (HA Finanzen, EGV), 14.09.2016

Die Kirchengemeinde ist dann berechtigt, die Maßnahme in dem bisher üblichen Verfahren prüfen und fördern zu lassen. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Insofern steht es ihr frei, bei geringfügigen Überschreitungen der Betragsgrenze diese Überschreitung zur Vermeidung von weiteren Verwaltungsschritten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Wenn die Maßnahme aufgrund nicht förderfähiger Mehrkosten teurer geworden ist, sind Rücklagen oder Kollektenmittel dafür einzusetzen.

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Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

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