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Für welche Gebäude kann die Baupauschale eingesetzt werden?

Antwort von: Raimund Eilebrecht (HA Finanzen, EGV), 14.09.2016

Baupauschalen sind grundsätzlich für alle Gebäude verwendbar, deren baulicher Unterhalt aus Kirchensteuermitteln gefördert wird, das sind im Wesentlichen alle dienstlich benötigten Gebäude. Jede Kirchengemeinde hat im Jahr 2011 vom Erzbischöflichen Generalvikariat eine Aufstellung der mit Baupauschalen geförderten Gebäude und der förderbaren Maßnahmen zugesandt bekommen. Mit dem jährlichen Schreiben an die Kirchengemeinde über die Zuweisung der Baupauschale werden auch die geförderten Gebäude konkret benannt. Zusätzlich zur Finanzierung der kleineren Maßnahmen kann die Baupauschale auch zur Finanzierung größerer Maßnahmen mit eingesetzt werden, z.B. um den Trägeranteil aufzubringen.

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Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

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