Häufig gefragt

Inhalt:
Kann ein Gitter im Eingangsbereich der Kirche – ein so genannter beschränkter Zugang – aus der Baupauschale finanziert werden? Welche Bestimmungen gibt es für Geländer? Ist die Vermietung eines Raumes im Pfarrheim an Vereine im Versicherungsschutz enthalten? Wie geht man im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz mit der Ausgabe von Alkohol im Pfarrheim um? Müssen Veranstaltungen in der Kirche beim Ordnungsamt angezeigt werden? Gibt es eine Regel, zu welchen Zeiten ein beschränkter Zugang zur Kirche ermöglicht sein soll? Gibt es eine Kostenverrechnung, wenn z.B. zwei Gemeinden gemeinsam ein Pfarrheim nutzen? Ist der Verlust von Schlüsseln über die Kirchengemeinde versichert? Wird das Erzbistum beim Verkauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks am Verkaufserlös beteiligt? Sind alle Mietverträge genehmigungspflichtig? Wenn Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien erzielt werden, müssen diese dann beim Aachener Immobilienfond angelegt werden? Will der Erbbaurechtsnehmer innerhalb der Laufzeit des Vertrages das Grundstück kaufen, hat dann der bisher gezahlte Erbbauzins Einfluss auf den zu zahlenden Kaufpreis? Müssen bei der Aufgabe von Gebäuden zuvor bewilligte Fördergelder für dieses Gebäude an das Erzbistum zurückgezahlt werden? Ist die Kirchengemeinde an den Vorschlag des Generalvikariates zur Bemessung der Miethöhe gebunden? Was passiert, wenn ein unbefristeter Mietvertrag dem EGV nicht zur Genehmigung vorgelegt wird? Können Mietverträge mit Andersgläubigen (z.B. Muslimen) geschlossen werden?
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zukunftsbild Erzbistum Paderborn Kirchenverwaltung der Zukunft