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Häufig gefragt

Was muss ich beachten, wenn ich ein altes Messgewand entsorgen möchte?

■ Antwort von: Ulrike Fray, Diözesanmuseum, 18.12.2018

Vor einer geplanten "Entsorgung" von Paramenten bitte unbedingt mit der Fachstelle Kunst diesbezüglich Kontakt aufnehmen, damit diese beratend tätig werden können.

In den Kirchengemeinden wurden Paramente von hohem künstlerischem oder historischem Wert erfasst und dokumentiert. Diese erfassten Stücke dürfen nicht ohne Absprache entsorgt werden. Eine Auflistung der durch das Bistum aufgenommenen Gewänder kann von Frau Frey angefordert werden. (Kontaktdaten: 05251-125-1426

Alle anderen Paramente können entweder zu anderen Zwecken umgewandelt (z.B. Sternsingergewänder) oder aber entsorgt werden.

Gut erhaltene Gewänder können der Institution, "ein Messgewand für die Mission", Kontakt über Frau Lengeling unter Telefonnummer: 05251/ 27834 zur weiteren Verwendung angeboten werden.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Messgewand, Parament
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Zielgruppen des Themas sind: Küster

Wird es durch die Gründung von Pastoralen Räumen Zusammenlegungen oder Schließungen von Einrichtungen oder Gebäuden in den Kirchengemeinden geben?

■ Antwort von: Thomas Klöter, HA Pastorale Dienste, 16.01.2019

Im Pastoralen Raum werden am Ort individuelle Entscheidungen getroffen, auch über Zusammenlegungen und Schließungen. Erwartbar wird es zu Veränderungen kommen müssen. Als Beispiel könnte es vielleicht Sinn machen, zwei kleine Kindergärten zu schließen und dafür ein gut aufgestelltes Familienzentrum zu eröffnen. Genauso muss darüber nachgedacht werden, pastorale Schwerpunkte zu setzen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum - Planungsprozess
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Gibt es in der Kirche Vorgaben für die Ausschreibung von Baumaßnahmen vergleichbar der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der öffentlichen Verwaltung?

Antwort von: Emanuela von Branca, ZA Bauamt, 13.06.2016

Nein. Eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung gibt es für die Kirche nicht. Wenn Gelder der öffentlichen Hand in eine Baumaßnahme einfließen sind jedoch die Vorgaben des Fördergebers zu beachten, so bei von den Kommunen bezuschussten Ausbauten von Kindertageseinrichtungen. In der Regel erfolgt für Baumaßnahmen im kirchlichen Bereich eine beschränkte Ausschreibung.

Darf der Kirchenvorstand Handwerker aus der Gemeinde beauftragen oder muss immer der günstigste Anbieter gewählt werden?

Antwort von: Rolf Gebker, ZA Bauamt, 11.01.2019

Die Ausschreibung der geplanten Baumaßnahmen soll gewährleisten, dass die Arbeiten zum für die Kirchengemeinde besten Preis-Leistungsverhältnis erbracht werden. Die Erfahrung zeigt, dass es nur in wenigen Ausnahmen sinnvoll ist, auf eine präzise Ausschreibung hin nicht den günstigsten Bieter zu wählen. Wenn Sie einen örtlichen Handwerker beauftragen möchten, prüfen Sie also, ob die Leistungen zu ortsüblichen Preisen angeboten werden. Wenn Sie das aktuelle örtliche Preisniveau nicht kennen, bitten Sie weitere Betriebe um ein Angebot. Grundsätzlich müssen mindestens drei Angebote angefordert werden. Genauere Hinweise zum Vorgehen geben die Genehmigungsschreiben des Erzbischöflichen Generalvikariates.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme - Genehmigung, Ausschreibung
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Muss auf eine Ausschreibung hin der günstigste Anbieter genommen werden, wenn bekannt ist, das dieser schlecht arbeitet?

■ Antwort von: Carmen Matery-Meding, ZA Bauamt, 14.01.2018

Nein. Mit guter Begründung kann bei öffentlicher Ausschreibung die Entscheidung für einen anderen Anbieter getroffen werden. Dies ist aber nur in sehr wenigen Ausnahmen empfehlenswert. Auch bei einer beschränkten Ausschreibung kann freihändig vergeben werden. Entscheidend ist nicht das günstigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot.

VOB 2016, Teil A $3d:

„.. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend."

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Was heißt betriebsnotwendig?

Antwort von: Michael Gerlach, EGV/HA Finanzen, 10.12.2018

Wird eine Liegenschaft überwiegend für pastorale oder dienstliche Zwecke genutzt, gilt sie in der Regel als betriebsnotwendig.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme - Förderung
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Macht es einen Unterschied für den Genehmigungsvorbehalt des Erzbistums, ob ein Gebäude betriebsnotwendig ist?

Antwort von: Michael Gerlach, EGV/HA Finanzen, 10.12.2018

Nein, der Genehmigungsvorbehalt besteht unabhängig davon, ob es sich um ein betriebsnotwendiges Gebäude handelt oder nicht (Was heißt betriebsnotwendig?). Dadurch soll bistumsweit eine Einheitlichkeit bei den Genehmigungen gewärleistet werden.

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Wie viel Gottesdienste müssen in der Kirche stattfinden, um von einer Betriebsnotwendigkeit sprechen zu können?

Antwort von: Michael Gerlach, EGV/HA Finanzen, 10.12.2018

Es muss einmal in der Woche ein Gottesdienst in der Kirche stattfinden. Neuerdings fallen darunter auch saisonal regelmäßig genutzte „Sommerkirchen“.

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Warum dauern Genehmigungen durch das Generalvikariat so lange?

■ Antwort von: Raimund Eilebrecht (HA Finanzen, EGV), 14.09.2016

Die Bearbeitungszeit für Genehmigungen hängt sehr stark vom Einzelfall ab. So bedarf es bei größeren Vorhaben häufiger Einzelfallentscheidungen, die mit den Beteiligten vereinbart und getroffen werden müssen. Hinzu kommen Projekte, die vorrangig zu bearbeiten sind, wofür andere Genehmigungen in der Bearbeitung zurückgestellt werden. Zum Beispiel werden wir die Ausbauten von U3-Betreuungsplätzen in den Kindergärten vorrangig bearbeitet, wenn enge Fertigstellungsfristen für die öffentliche Förderung eingehalten werden müssen. Nicht zuletzt müssen bei vorgeschriebener Beratung in den Gremien (Diözesan-Verwaltungsrat, Konsultorenkollegium) die entsprechenden Sitzungstermine eingehalten werden. Allgemein geht die Bearbeitung umso schneller, je vollständiger die notwendigen Unterlagen eingereicht werden und je weniger Einzelfallentscheidungen notwendig sind.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme - Genehmigung, Genehmigungsvorbehalt
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Dieser Eintrag wurde am 10.10.2022 von Kathrin Greskötter bearbeitet.