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Neupfarrung: Dekret des Erzbischofs vorbereiten

Die Neupfarrung vollzieht der Erzbischof durch ein Dekret. Darin werden alle Vermögenswerte der neuen Pfarrei aufgeführt. Das Dekret bereitet das Erzbischöfliche Generalvikariat vor und fragt dazu unter Umständen aktuelle Angaben bei den Kirchenvorständen der bisherigen Pfarreien ab.
Die folgende Beschreibung führt Arbeitsschritte nacheinander auf, die parallel gestaltet werden können.

Pfarrer

Bestätigung des Antragseingangs durch das EGV entgegen nehmen

PfarrerKirchenvorstandADM/VL

Wenn nötig weitere Rücksprachen und Klärungen mit dem EGV treffen

GemeindeverbandPfarrerADM/VL

Personal informieren über beabsichtigten Rechtsformwechsel ihres Anstellungsträgers

Musterbrief Information der Mitarbeitenden.

Pfarrsekretär/inPastoralteam

Bestehende liturgische Beauftragungen zusammenstellen

Die bischöflichen Beauftragungen für Kommunionhelfer, Leitung von Wort-Gottes-Feiern und Begräbnisdienste sollten mit der Fusion umgeschrieben werden. Das ist über eine formlose Bitte an den Erzbischof möglich.

Pfarrer

Aufstellung der liturgischen Beauftragungen mit der Bitte um Übertragung auf die neue Pfarrei zum Versand geben

Empfänger des Schreibens ist das Erzbischöfliche Generalvikariat, Fachstelle Liturgie, Domplatz 3, 33098 Paderborn
Sollen liturgische Beauftragungen neu Beantragt werden:
Antrag Beauftragung Kommunionhelfer
Antrag Beauftragung Leiter Wort-Gottes-Feiern

KirchenvorstandADM/VL

Auf Rückfrage des EGV: Aufstellung bestehender Baulastverpflichtungen und Patronate der aufzuhebenden Kirchengemeinden anfertigen

KirchenvorstandADM/VL

Aufstellung bestehender Baulastverpflichtungen und Patronate der aufzuhebenden Kirchengemeinden zum Versand an das Pfarrbüro geben

Pfarrsekretär/inKirchenvorstandADM/VL

Bestehende Absprachen über Dienste und Honorartätigkeiten in den bisherigen Kirchengemeinden dokumentieren

Honorarforderungen werden mitunter für ein Kalenderjahr abgerechnet. Der Kirchenvorstand der neuen Pfarrei erhält mit der Dokumentation der Absprachen eine Grundlage für die Rechnungsprüfung.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt BuchhaltungPfarrerKirchenvorstandADM/VL

Spenden- und Treuhandvermögen sichten und für die Neupfarrung dokumentieren

Dafür kann der Bericht zur Übergabe des kirchlichen Vermögens (PDF-Datei) genutzt werden, das bei einem Pfarrstellenwechsel eingesetzt wird. Der Dechant nimmt an der Sichtung nicht teil. Eine amtliche Vermögensfeststellung erfolgt nicht.

Pfarrer

Auf das Dekret warten

Das Dekret wird aus den Mitteilungen der Fachabteilungen erstellt und dann dem Erzbischof zur Unterschrift vorgelegt. Es muss im Amtsblatt des Erzbistums und des Regierungspräsidenten veröffentlicht werden.

Pfarrer

Dekret entgegennehmen

PfarrerKirchenvorstandPfarrgemeinderatADM/VL

Sachliche Angaben im Dekret prüfen

Pfarrer

Fehler in den sachlichen Angaben im Dekret mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat klären

Ansprechpartner ist das Sekretariat Kirchenrecht im Erzbischöflichen Generalvikariat

PfarrerKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Gemeindemitglieder informieren

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Mitarbeiter, Vermögen, Baulast

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