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Arbeitshilfe für den Einsatz von Honorarkräften

Shutterstock / tomertu In vielen kirchlichen Einrichtungen und Gemeinden werden zahlreiche Dienstleistungen von freiberuflichen Honorarkräften gesichert. In den vergangenen Jahren stehen kirchliche Rechtsträger inbesondere auch deshalb verstärkt im Fokus der Steuerberhörden, weil ein Aussetzen von Anstellungsverhältnissen zugunsten des Einsatzes sogenannter Honorarkräfte mitunter eine Verkürzung der Pflichtabgaben für Lohnsteuer- und Sozialversicherung zufolge hat.

Die Abgrenzung von freien Mitarbeitenden und Honorartätigkeiten gegenüber abhängigen Beschäftigungsverhältnissen sind hochkomplex und im konkreten Einzelfall zu betrachten. Bleibt jedoch eine korrekte Differenzierung aus, drohen den Verantwortlichen (i.d.R. den Kirchenvorständen) nicht nur steuerrechtliche, sondern auch staf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Zudem können in der Folge Zahlungspflichten für Sanktionen und Beiträge fällig werden, die unter Umständen bis zu vier Jahre rückwirkend an das Finanzamt abzuführen sind. 

Die vorliegende Arbeitshilfe unterstützt deshalb Verantwortliche bei der Erfassung rechtlicher Zusammenhänge, ermöglicht eine Orientierung für die Abgrenzung der Tätigkeiten und eine Schärfung der Verantwortlichkeiten und erhöht so die Optionen für ein rechtssicheres Handeln im Umgang mit der komplexen Thematik. 

Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilungsleitung Personal (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 01.03.2022 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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