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Muster: Satzungen und Gebührenbescheid Friedhof

Das Muster einer Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif wurde angepasst. In der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif wurden nunmehr Hinweise zur Umsatzsteuer mit aufgenommen.

Sofern Leistungen im Bereich des kirchlichen Friedhofs- und Bestattungswesens mit der Neuregelung § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab dem 01. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig werden, sollten die Friedhofsgebührensatzungen um Hinweise zur Umsatzsteuer ergänzt und zur Genehmigung eingereicht werden.

Unabhängig davon, ob die angebotenen Leistungen zukünftig der Umsatzsteuer unterliegen, kann fortan das neue Muster mit den entsprechenden Hinweisen genutzt werden.

Unter § 4 der Friedhofsgebührensatzung sowie im Gebührentarif wurde ergänzt, dass die Umsatzsteuer zusätzlich erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen wird.     

Zusätzlich sind die Gebührentatbestände mit einem * zu versehen, die umsatzsteuerpflichtig werden. Damit wird sichergestellt, dass Nutzungsberechtigte eindeutig erkennen können, bei welchen Gebührentatbeständen die Umsatzsteuer zusätzlich berechnet wird.

Enthalten Gebührentatbestände gleichzeitig Leistungen, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (zum Beispiel Gebühren für Grabnutzungsrechte) und Leistungen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (wie möglicherweise der Verkauf von Grablichtern), so sollten die Gebühren unbedingt aufgeteilt und entsprechend gekennzeichnet werden.

Details können der Handreichung zur „Umsatzbesteuerung im Bereich des kirchlichen Friedhofs- und Bestattungswesens“ entnommen werden.

Neben diesen Änderungen wurden die Bezeichnungen der Grabstättenarten, angelehnt an das Muster einer Friedhofssatzung, angepasst. Weiterhin wurde ein Bezug zu den jeweiligen Regelungen der Friedhofssatzung unter den Grabstättenarten hinzugefügt. Es ist zu beachten, dass die Bezüge (Paragraphen) je nach Anzahl der vorhandenen Grabstätten variieren können. 

Ansprechpersonen

Helga Kloppenburg

Ansprechperson Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung, Jahresrechnungen, Vermögenssicherstellungen)
05251 125-1748

Zuständig für:

Am Ölbach (Verl / Schloß Holte-Stukenbrock), An Egge und Lippe, Arnsberg, Arolsen, Bad Wildungen-Waldeck, Bielefeld, Bielefeld Mitte-Nord-West, Bielefeld Ost, Bielefeld St. Elisabeth, Bigge-Olsberg, Brilon - Thülen, Büren, Castrop Rauxel Süd, Delbrück-Hövelhof, Derne-Kirchderne-Scharnhorst, Dortmund Am Revierpark, Dortmund Mitte, Dortmund Nord-Westen, Dortmund-Ost, Dortmunder Westen, Elsen-Wewer-Borchen, Gütersloh, Hüsten, Im Dortmunder Süden, Korbach, Lippe-Detmold, Lippe-West, Lübbecker Land, Lünen, Marsberg, Medebach - Hallenberg, Mindener Land, Neheim und Voßwinkel, Paderborn Mitte-Süd, Paderborn Nord-Ost-West, Pf. St. Christophorus Wanne-Eickel, Pfarrei Corpus Christi Castrop-Rauxel, Pfarrei Hl. Dreikönige Dortmund, Pfarrei St. Clara, Dortmund-Hörde, Pfarrei St. Dionysius Herne, Pfarrei St. Ewaldi Dortmund, Reckenberg, Rheda-Herzebrock-Clarholz, Rietberg, Salzkotten, Schloß Neuhaus, Schmallenberg - Eslohe, Schwerte, Stockkämpen, Sundern, Südlippe-Pyrmont, Warburg, Werre-Weser, Winterberg, Wittekindsland, Wünnenberg-Lichtenau