Seite drucken

Abgelaufene Messstiftung bearbeiten

Messstiftungen werden errichtet, um aus dem Ertag der Stiftung (Pacht, Zinsen) Messstipendien zu finanzieren. Dafür muss mindestens ein Kapital von 500,00 € zur Verfügung stehen. Die Dauer der Messtiftung darf 20 Jahre nicht übersteigen und es muss bereits bei Errichtung der Messstiftung geregelt werden, was mit dem Stiftungskapital nach Ablauf der Frist geschehen soll.

Pfarrsekretär/in

Ablauf der Messstiftung feststellen

Eine Messstiftung soll höchstens eine Laufzeit von 20 Jahren haben.
siehe Regelungen für die Zelebration von Meßfeiern und für Stolgebühren

Pfarrsekretär/in

Mitteilung an Pfarrer machen

PfarrerPastoralteam

Verwendungszweck besprechen

Eine Messtiftung wird zugunsten einer Kirchengemeinde oder eines Fondvermögens errichtet. Nach Beendigung der Laufzeit wird das Stiftungskapital in das Vermögen übernommen.

PfarrerPfarrsekretär/in

Sparbuch auflösen oder sonstiges Vermögen übertragen

PfarrerPfarrsekretär/in

Sparguthaben auf Konto der Kirchengemeinde überweisen

Das Sparguthaben kann sowohl auf ein Treuhandkonto wie auch auf das Spenden- und Kollektenkonto überwiesen werden. Abhängig ist dies davon, zu wessen Gunsten die Stiftung errichtet wurde.

Pfarrsekretär/inGemeindeverband

Vermögensübergang buchhalterisch erfassen

Auch zu einem späteren Zeitpunkt muss erkennbar sein, dass das Kapital aus einer Messstiftung stammt.

Pfarrsekretär/in

Stiftungsbuch abschließen

Pfarrsekretär/in

Stiftungsbuch archivieren

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Messstiftung, Buchhaltung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Leiter des Pastoralen Raumes, Büro - Pfarrsekretariat, Pastoralteam
Dieser Eintrag wurde am 23.09.2019 von Nadine Küpke bearbeitet.

Ansprechpersonen