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Haushaltsplan aufstellen

Gemeindeverband

Informationen beschaffen

Jahres-Ist-Zahlen der vergangenen 2 Jahre zugrunde legen (Haushaltsplan wird in der Regel fortgeführt)
Planzahlen der verantwortlichen Fachabteilungen anfordern (z.B. Personalkosten, Aufwendungen für Baumaßnahmen, Energiekosten)
Informationen zu Veränderungen anfordern (z.B. Mietkündigungen, Grundstücksverkäufe, Nutzungsänderungen), Aufstellung der Kirchengemeinde

Gemeindeverband

bei der Ansatzbildung auf anrechenbare und nicht anrechenbare Aufwendungen und Erträge achten

bei gemischt genutzten Gebäuden sind diese
- unter dem Kirchenhauptbereich zu finden, wenn sie zu über 50 % betriebsnotwendig sind
- oder unter den wirtschaftenden Einheiten zu finden, wenn sie über 50 % nicht betriebsnotwendig sind.

Gemeindeverband

Checkliste erstellen

damit keine Kostenstellen oder Planungspunkte übersehen werden

Gemeindeverband

Kostenstellen planen

Die einzelnen Bereiche werden – soweit vorhanden – gesondert geplant.

Gemeindeverband

Pastoralverbund planen

Die Kostenstelle Pastoralverbund enthält sämtliche sächlichen und personellen Aufwendungen zum Betrieb aller Pfarrbüros im Pastoralverbund. Diese Kosten werden innerhalb des Pastoralverbundes durch die dem Pastoralverbund anhörenden Kirchengemeinden gemeinsam getragen (Verwaltungskostenumlage).

Gemeindeverband

Kirchenhauptbereich planen

Kostenstellen sind:
- Verwaltung
- Räte und Gremien
- Allgemeine Finanzwirtschaft
- Kirchen
- Vikarien
- Pfarrhäuser
- Pfarr-/Jugendheime
- Büchereien
- Museen

Gemeindeverband

Kindergärten planen

(betrifft nur Kindergärten, die nicht Teil der gGmbH geworden sind)
Grundlage für die Planung:
Bewilligungsbescheide der Jugendämter ohne Pauschale für Integration und des LWL (die Pauschale des Jugendamts, sowie die Integrationsmittel des LWL werden unter der Kostenstelle „Integration“ geplant)

Gemeindeverband

Friedhöfe planen

Es werden nur Friedhöfe geplant, die vom Gemeindeverband verwaltet werden. Verwaltet eine Kirchengemeinde selbst einen Friedhof, wird dieser im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Sollte der Friedhof mit einem Überschuss abschließen, wird der Überschuss als „zweckgebundener Ertrag“ eingeplant (Ergebnisverwendung).

Gemeindeverband

sonstige fremdfinanzierte Bereiche planen

Unter fremdfinanzierte Bereiche fallen alle Kostenstellen, die überwiegend von Dritten finanziert werden (z.B. HOT)

Gemeindeverband

wirtschaftende Einheiten/ Liegenschaften planen

- nicht betriebsnotwendige Gebäude/Wohnungen
- Grundstücke
- Erbbaurechte
- Wälder usw.
Bei nicht betriebsnotwendigen Gebäuden (d.h. Gebäude, die für den Kernaufgabenbereich der Kirchengemeinde nicht notwendig sind), werden für die Ergebnisrechnung Abschreibungen berücksichtigt.

Gemeindeverband

sonstige Bereiche planen

- Sozialfonds
- Stiftungen

Gemeindeverband

Baumaßnahmen planen

Baumaßnahmen werden je nach Zugehörigkeit in den entsprechenden Bereich geplant

Gemeindeverband

Finanzanlagen planen

Im Haushalt werden nur die Finanzanlagen geplant, die vom Gemeindeverband verwaltet werden, nicht die Finanzanlagen, die vor Ort in der Kirchengemeinde verwaltet werden

Gemeindeverband

Darlehen planen

Bei der Planung der Darlehen werden nur die Zinsenaufwendungen eingeplant. Die Tilgung wird nur in der Finanzrechnung sichtbar.

Gemeindeverband

Allgemeine Finanzwirtschaft planen

Bei nicht ausreichender Liquidität werden entsprechende Erträge in Form von Spenden und Kollekten geplant. Nur wenn die Unterdeckung durch Darlehenstilgungen entsteht, ansonsten wird der Haushalt unausgeglichen geplant, d.h. mit Überschuss oder Fehlbetrag.
Unter Finanzwirtschaft werden folgende Einträge eingeplant, soweit sie nicht einer anderen Kostenstelle zuzuordnen sind:
- Zinserträge
- Dividenden
- Gewinnausschüttungen
- Schlüsselzuweisungsbetrag
- Pflichtzuführung
- Baurücklage
- Aufwendungen, die sonst keiner Kostenstelle zuzuordnen sind
- Erwartete Spenden und Kollekten (bzw. erforderliche bei Darlehenstilgung)

Gemeindeverband

Schlüsselzuweisungen planen

Schlüsselzuweisungsbogen ausfüllen
anrechenbar geplanten Aufwendungen und Erträge einbeziehen (die Einbeziehung der anrechenbaren werden bei der Planung durch das Programm einbezogen. Vorausgesetzt es wurde die richtige Planmethode für diese Aufwendungen und Erträge gewählt)

Gemeindeverband

Ergebnis des Gesamtplans noch einmal überprüfen

Gemeindeverband

ggf. Änderungen/Anpassungen vornehmen

Gemeindeverband

Kapitalhochflussrechnung erstellen

zur Darstellung der Liquidität

Gemeindeverband

Beschlussvorlage für Kirchenvorstand erstellen

Gemeindeverband

Kommentierung des Haushaltsplans erstellen

Wenn eine Kommentierung des Haushaltsplans erforderlich ist für die Genehmigung des Haushalts durch das Erzbischöfliche Generalvikariat, wird diese bereits mit dem Anschreiben und der Beschlussvorlage erstellt. Im Allgemeinen wird allerdings ein fertiges Formular verwendet, in das nur noch die entsprechenden Daten zu übernehmen sind.

Gemeindeverband

Haushaltsplan und Beschlussvorlage an Kirchengemeinde schicken

Dieser Eintrag wurde am 06.03.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.