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Häu­fi­ge Fra­gen zum Pro­zess der Ein­füh­rung der Ver­wal­tungs­lei­tung

 

Die Frist 31. Mai eines Jah­res ist knapp – was pas­siert, wenn wir uns erst spä­ter für die VL-Ein­füh­rung mel­den?

In die­sem Fall gilt die Mel­dung erst für den nach­fol­gen­den Ein­füh­rungs­jahr­gang. Die Wil­lens­er­klä­rung des Pas­to­ra­len Raums für die Ein­füh­rung einer Ver­wal­tungs­lei­tung kann immer bis zum 31. Mai für das Fol­ge­jahr beim zu­stän­di­gen Ge­mein­de­ver­band ab­ge­ge­ben wer­den. Wenn der 31.05. für Sie zu kurz­fris­tig ist, kön­nen Sie Ihre Wil­lens­er­klä­rung auch da­nach ab­ge­ben. Bitte be­ach­ten Sie aber in die­sem Fall, dass Ihre Mel­dung dann au­to­ma­tisch für das Fol­ge­jahr gilt, also z.B. eine Be­wer­bung im Sep­tem­ber 2021 wäre pünkt­lich für die Frist im Mai 2022 für die Ein­füh­rung in 2023.

Hin­ter­grund für diese Frist:
Das Per­so­nal­be­set­zungs­ver­fah­ren unter Be­rück­sich­ti­gung von üb­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten er­for­dert einen solch deut­li­chen Vor­lauf.

Wir sind noch kein Pas­to­ra­ler Raum – kön­nen wir trotz­dem eine VL be­kom­men?

Nein. Da die neue Rolle VL auf Ebene des Pas­to­ra­len Raums Ar­beits­fä­hig­keit braucht, muss diese Ebene zum Start der VL eta­bliert sein. Dies ist der Fall, wenn ent­we­der ein Er­rich­tungs­de­kret als Pas­to­ra­ler Raum oder eine ab­ge­schlos­se­ne Pas­to­ral­ver­ein­ba­rung (bei den so­ge­nann­ten „Vor­stu­fen“) vor­liegt. Pas­to­ra­le Räume, die erst in der Zu­kunft ent­ste­hen, wer­den bis dahin wei­ter mit ADM un­ter­stützt. Ant­wor­ten und Be­ra­tung zu Fra­gen rund um Er­rich­tung von Pas­to­ra­len Räu­men bie­tet im Ge­ne­ral­vi­ka­ri­at die Haupt­ab­tei­lung Pas­to­ra­le Diens­te (T. Klö­ter, stell­ver­tre­ten­der Haupt­ab­tei­lungs­lei­ter).

Wird bei der Be­set­zung der KV be­tei­ligt?

Ja. Es ist vor­ge­se­hen, dass der Pfar­rer von einem Kir­chen­vor­stand in das Per­so­nal­aus­wahl­ge­spräch be­glei­tet wer­den kann. In der Wil­lens­er­klä­rung für die Ver­wal­tungs­lei­tung gibt es den ent­spre­chen­den Pas­sus, der ge­mein­sam von allen Be­tei­lig­ten mit dem Ge­samt­do­ku­ment un­ter­zeich­net wird.

Kann der Kir­chen­vor­stand einer Kir­chen­ge­mein­de im Pas­to­ra­len Raum die Ein­füh­rung für eine Ver­wal­tungs­lei­tung ver­hin­dern?

Nein. So­fern es sich um eine deut­li­che Min­der­heit im grö­ße­ren Pas­to­ral­ver­bund han­delt, wird das Ver­fah­ren da­durch al­lein nicht ge­bremst. Ziel des Ver­fah­rens und glei­cher­ma­ßen Er­folgs­vor­aus­set­zung für die ge­lin­gen­de Ein­füh­rung ist ein weit­rei­chen­des Ein­ver­neh­men aller Be­tei­lig­ten. Bei Un­stim­mig­kei­ten steht zu­erst die Klä­rung im Vor­der­grund.

Wie wird die Ein­füh­rung der neuen Rolle durch das EGV oder den Ge­mein­de­ver­band un­ter­stützt?

Hier fin­den Sie eine Pro­zess­dar­stel­lung.
In den ers­ten sechs Mo­na­ten, der Ein­füh­rungs­pha­se, gibt es re­gel­mä­ßi­ge Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tref­fen zwi­schen dem Lei­ter des Pas­to­ra­len Raums, der Ver­wal­tungs­lei­tung und der Ein­füh­rungs­be­glei­tung aus dem EGV. Aus dem Ge­mein­de­ver­band be­kommt die Fach­be­reichs­lei­tung VL alle Pro­to­kol­le die­ser Re­flek­ti­ons­ter­mi­ne und führt ih­rer­seits die Ein­ar­bei­tung im Kon­takt zum Ge­mein­de­ver­band. Zu­sätz­lich wer­den je nach Be­darf ver­schie­de­ne Work­shop­for­ma­te an­ge­bo­ten, z. B. In­fo­ver­an­stal­tun­gen oder Be­ra­tung zur Be­fug­nis­de­le­ga­ti­on bei KV und Pfar­rer.

 

Diese Texte sind eine all­ge­mei­ne Erst­in­for­ma­ti­on ohne den An­spruch auf Voll­stän­dig­keit und Gül­tig­keit für kon­kre­te Ein­zel­fäl­le. Trotz gründ­li­cher Prü­fung und Re­cher­che kann für die In­hal­te keine Haf­tung über­nom­men wer­den. Im Zwei­fel wird eine Rück­spra­che mit den zu­stän­di­gen Fach­ab­tei­lun­gen des Erz­bi­schöf­li­chen Ge­ne­ral­vi­ka­ria­tes emp­foh­len.
Ihre An­sprech­part­ner zum Thema sind: Un­ter­stüt­zung der Ver­wal­tung im Pas­to­ra­len Raum (Erz­bi­schöf­li­ches Ge­ne­ral­vi­ka­ri­at)
Die­ser Ein­trag wurde am 31.08.2021 von Kath­rin Gres­köt­ter be­ar­bei­tet.

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