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Pfarramtliches Zeugnis ausstellen

Das Pfarramtliche Zeugnis wird vom/von der Antragsteller/in für die Übernahme eines Amtes oder einer Tätigkeit im Kirchlichen Dienst (z.B. Erteilung von Religionsunterricht, Tätigkeit als Gemeindereferent/in) benötigt.

Für eine Anstellung z.B. als Verwaltungsfachkraft reicht der Nachweis von Referenzen aus, s. auch Einholung von Referenzen im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren.

Pfarrsekretär/in

Bitte um Ausstellung eines pfarramtlichen Zeugnisses entgegennehmen

persönlich, telefonisch oder schriftlich

Pfarrsekretär/in

Personenstandsdaten im Meldewesenprogramm MWplus überprüfen

Pfarrsekretär/in

Familienbild aus MWplus ausdrucken

Pfarrsekretär/in

Antrag und Informationen über die Person an den Pfarrer weiterleiten

PfarrerPfarrsekretär/in

Gesprächstermin vereinbaren

Pfarrer

Gespräch führen

Falls die Person, die ein pfarramtliches Zeugnis beantrag, dem Pfarrer bzw. in der Kirchengemeinde nicht gekannt ist, führt der Pfarrer zunächst ein Gespräch mit dieser Person. Bei bekannten Personen entfällt dieser Schritt.

Pfarrsekretär/in

Bemerkungen fürs pfarramtliche Zeugnis mitteilen

Der Pfarrer teilt dem Sekretariat mit, was unter Bemerkungen im pfarramtlichen Zeugnis eingetragen werden soll.

Pfarrsekretär/in

pfarramtliches Zeugnis erstellen

Im Meldewesenprogramm MWplus ist ein Formular pfarramtliches Zeugnis eingerichtet

Pfarrsekretär/in

pfarramtliches Zeugnis ausdrucken

Pfarrer

pfarramtliches Zeugnis siegeln und unterschreiben

Das Ausstellen des pfarramtlichen Zeugnisses kann nicht vom Pfarrer auf eine andere Person delegiert werden.

Pfarrsekretär/in

pfarramtliches Zeugnis herausgeben oder versenden

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Bescheinigung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Anwenderbetreuung Kirchliches Meldewesen (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Leiter des Pastoralen Raumes, Büro - Pfarrsekretariat
Dieser Eintrag wurde am 04.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

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