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Abzuführende Kollekten weiterleiten

Rechtgrundlage für das Aufkommen, die Verwaltung und die Verwendung von Kollekten, Sammlungen und Spenden sind die im Kirchlichen Amtsblatt (KA) veröffentlichten Richtlinien. Am Ende des laufenden Jahres wird im KA die Verordnung über die im kommenden Jahr abzuhaltenden Diözesankollekten veröffentlicht. Dem KA liegt ein farbiges Blatt mit der Aufstellung der abzuhaltenden Kollekten bei, das in den Kirchengemeinden verwendet werden kann, um die abgehaltenen Kollekten zu dokumentieren (für Revision und Visitation).
Kollekten an Sonn- und Feiertagen, die terminlich nicht genannt werden, verbleiben zur Verwendung in der jeweiligen Kirchengemeinde. Abzuführende Kollekten sind der Aufstellung über die abzuhaltenden Kollekten entsprechend an das Erzbischöfliche Generalvikariat weiterzueleiten.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Übereisungsträger entgegennehmen

Für die Überweisung der abzuführenden Kollekten erhalten die Kirchengemeinden jährlich von der Erzbistumskasse. Überweisungsträger, die mit den Daten der abzuführenden Kollekten bedruckt sind.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Beleg über Einzahlung der Kollekten zur Hand nehmen

Bei der Nutzung von Homebanking können die Kollektenbeträge auch anhand der Kontobewegungen nachgesehen werden.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Überweisungsträger für abzuführende Kollekten ausfüllen

Je Kirchengemeinde handschriftlich oder mit Schreibmaschine
Alternativ: Überweisung mit Homebanking durchführen. Falls nicht die Überweisungsträger der Erzbistumskasse verwendet werden, ist darauf zu achten, dass das Kollekten-Kennzeichen und die Kollektenkontonummer der Kirchengemeinde im Verwendungszweck (für die weitere Bearbeitung im Erzbischöflichen Generalvikariat) angegeben sind.

Pfarrer

Überweisungsträger für abzuführende Kollekten unterschreiben

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Arbeitsunterbrechung

Das Überweisen der Kollekten wird im gesonderten Arbeitsablauf (Botengänge zur Bank) erfasst.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Belege abheften

Übersicht über die eingenommen Kollekten für eigene Kontrollzwecke und für Visitation und Revision gesondert (Kollekten-Ordner) abheften,
Einzahlungs- und Überweisungsbelege zu den Buchführungsunterlagen heften

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

EGV über ausgefallene Hl. Messen informieren

Falls eine hl. Messe, in der eine abzuführende Kollekte abgehalten werden muss, ausfällt, ist die Finanzabteilung im EGV darüber (per Mail) zu informieren, damit die fehlende Kollekte nicht angemahnt wird. Es kann auch der entwertete Überweisungsbeleg mit dem Grund des Ausfalls der Kollekte an die Erzbistumskasse geschickt werden. Um Porto zu sparen, dürfen auch mehrere Formulare gesammelt verschickt werden.
Bei Führung des elektronischen Kalenders TeRMIn wird die Mail automatisch erstellt, wenn eine Messe ausfällt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kollekte, Buchhaltung
Zielgruppen des Themas sind: Büro - PfarrsekretariatBuchhaltung
Dieser Eintrag wurde am 06.03.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.