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Ar­beits­hil­fe: Lesen der „In­ten­tio­nen“ bzw. Ab­rech­nung der „Sti­pen­di­en“

Diese Ar­beits­hil­fe (hier als Word Do­ku­ment) un­ter­stützt Sie beim Um­gang mit den In­ten­tio­nen bzw. der Ab­rech­nung der Sti­pen­di­en im Pfarr­bü­ro, ba­sie­rend auf der Ver­ord­nung im KA 2018, Stück 12, Nr. 151, ver­voll­stän­digt um wei­ter­hin be­stehen­de Re­ge­lun­gen.

Er­gänzt ist diese Ar­beits­hil­fe mit „Tipps“ für die Pra­xis.

1.1 Mess­in­ten­ti­on

Mess­in­ten­ti­on, auch ge­nannt In­ten­ti­on, ist das An­lie­gen des Ge­bers (oft in der Um­gangs­spra­che, aber nicht kor­rekt, als Ge­bets­mei­nung be­zeich­net) zu beten für einen Ver­stor­be­nen, die Ver­stor­be­nen einer oder zwei­er Fa­mi­li­en, die Le­ben­den und Ver­stor­be­nen der Fa­mi­lie, ein Ehe­paar …

1.2 Mess­sti­pen­di­um

Ein Mess­sti­pen­di­um, auch ge­nannt Sti­pen­di­um, ist das Geld, das der Geber für die Mess­in­ten­ti­on be­zahlt. Im Erz­bis­tum Pa­der­born be­trägt die­ses (Mess)Sti­pen­di­um 2,50 Euro.

Die fol­gen­den Schlag­wor­te wur­den dem Ar­ti­kel zu­ge­wie­sen: Mess­in­ten­ti­on

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