Seite dru­cken

Häu­fig ge­fragt

Ant­wort von: Tho­mas Klö­ter, HA Pas­to­ra­le Diens­te, 02.03.2017

Der Be­griff des Pas­to­ra­len Rau­mes wird of­fi­zi­ell erst dann be­nutzt, wenn der ge­sam­te Pas­to­ra­le Raum in der End­aus­bau­stu­fe er­rich­tet wird.

Bei einem Pas­to­ra­len Raum für den mehre Schrit­te bis zur end­gül­ti­gen Größe vor­ge­se­hen sind, wer­den die je­wei­li­gen Zwi­schen­schrit­te nicht ein­zeln zu Pas­to­ra­len Räu­men er­nannt. Je nach Rechts­form wird dann von Pfar­rei oder Pas­to­ral­ver­bund ge­spro­chen.

Bei­spiel Hamm:
Da der Pas­to­ral­ver­bund Hamm-Mitte-Osten erst der erste Schritt auf dem Weg zum Pas­to­ra­len Raum Hamm ist (das gilt ana­log für die bei­den an­de­ren Ham­mer PV´s), wird im of­fi­zi­el­len Sprach­ge­brauch des Erz­bis­tums (Per­so­nal­ver­zeich­nis, Amts­blatt, ...) nicht vom Pas­to­ra­len Raum, son­dern vom Pas­to­ral­ver­bund ge­spro­chen.

Dies sagt nichts dar­über aus, dass es sich hier­bei um Räume han­delt, die, mit Pas­to­ral­ver­ein­ba­rung aus­ge­stat­tet, wie ein Pas­to­ra­ler Raum agie­ren und wahr­ge­nom­men wer­den. Die Re­ge­lung soll dafür sor­gen, dass es keine an­de­re An­zahl als die an­ge­kün­dig­ten 87 Pas­to­ra­len Räume im Erz­bis­tum gibt.

Die fol­gen­den Schlag­wor­te wur­den dem Ar­ti­kel zu­ge­wie­sen: Pas­to­ra­ler Raum, Pas­to­ral­ver­bund
Diese Texte sind eine all­ge­mei­ne Erst­in­for­ma­ti­on ohne den An­spruch auf Voll­stän­dig­keit und Gül­tig­keit für kon­kre­te Ein­zel­fäl­le. Trotz gründ­li­cher Prü­fung und Re­cher­che kann für die In­hal­te keine Haf­tung über­nom­men wer­den. Im Zwei­fel wird eine Rück­spra­che mit den zu­stän­di­gen Fach­ab­tei­lun­gen des Erz­bi­schöf­li­chen Ge­ne­ral­vi­ka­ria­tes emp­foh­len.
Die­ser Ein­trag wurde am 28.05.2020 von Re­fe­rat Pas­to­rAd­min be­ar­bei­tet.